Brandschutz- und Sicherheitssysteme
Brandschutz- und Sicherheitssysteme sind heute, in unserer hochtechnisierten Welt, nicht mehr wegzudenken.
Deshalb bieten wir Ihnen ein ganzheitliches Konzept zum Schutz des Personals und der Sachwerte an.
Das Zusammenspiel der Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen hat für uns höchste Priorität.
Die fachgerechte Beratung, Planung und Ausführung der Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen ist für das funktionieren und die Betriebssicherheit von entscheidender Bedeutung.
Höchste Ansprüche an Form, Funktion und Ästhetik stehen bei der Planung im Vordergrund.
Informationen
Rechtsgrundlagen
Brandmeldeanlagen (BMA)
Seit frühesten Zeiten ist das Feuer dem Menschen Freund und Fluch.
Mittelalterliche Stadtgeschichten berichten von verheerenden Bränden, die ganze Straßenzüge oder Stadtteile hinwegrafften. War das Feuer einmal ausgebrochen, konnte es nur mit großer Mühe gestoppt werden.
Jeder Brand verläuft anders!!
Bei einem Brand zählt jede Sekunde. Brandmeldeanlagen können keinen Brand verhindern. Aber als zentraler Baustein, im anlagetechnischen Brandschutz, ermöglichen sie mit einer frühen Branderkennung die sichere Evakuierung von Personen und eine drastische Begrenzung der Sachschäden.
Daher ist eine Brandmeldeanlage unerlässlich.
Der Einsatz von Brandmeldeanlagen muss mit den Maßnahmen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes ein integraler Bestandteil des Brandschutzkonzeptes für Gebäude sein.
Nur die Gesamtheit dieser Maßnahmen stellt die Brandschutzwirkung für Personen und Sachwerte sicher.
Hier ist es unerlässlich, dass das Brandmeldekonzept für eine Brandmeldeanlage von zertifizierten Fachplanern und Errichtern umgesetzt wird und mit den zuständigen Stellen (z.B. Feuerwehr) Alarmarten sowie Alarmierungseinrichtungen festgelegt werden.
Wir stehen Ihnen gerne als Facherrichter beratend zur Seite.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Ortstermin!
Informationen
Mit einer BMA müssen mindesten folgende Schutzziele erreicht werden:
Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase
schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen
automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen
schnelle Alarmierung der Feuerwehr und anderer hilfeleistenden Stellen
eindeutige Lokalisierung des Gefahrenbereiches und dessen Anzeige
Der Schutzumfang muss nach vier Kategorien festgelegt werden:
Vollschutz
Teilschutz
Schutz von Fluchtwegen
Einrichtungsschutz
Rechtsgrundlagen
Landesbauordnung (LBO)
Die Systemanforderungen und technischen Anwendungsregeln sind in der DIN 14675, in der DIN EN 54 und in der DIN VDE 0833-2 festgelegt.
Einbruchmeldeanlagen (EMA)
Lassen Sie sich über den Aufbau einer Überfallmeldeanlage(ÜMA) / Einbruchmeldeanlage(EMA) und die, an diese zu stellenden Anforderungen durch uns eingehend fachgerecht und individuell beraten.
Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die dem automatischen Überwachen von Gegenständen auf unbefugte Wegnahme sowie von Flächen und Räumen auf unbefugtes Eindringen dienen.
Ob im Verkaufsraum, im Lager, im Büro oder in anderen Bereichen, überall gibt es besondere Werte, die vor Diebstahl geschützt werden müssen.
Darüber hinaus geht es um den Schutz von Menschenleben.
Einen besonders hohen Schutz vor Einbruch, Diebstahl und Raub bieten Ihnen und Ihren Werten sowie darüber hinaus den Menschen unsere Einbruchmeldeanlagen.
Die elektronischen Meldesysteme erkennen die Gefahr frühzeitig und helfen somit, die Schäden gering zu halten.
Einbruchmeldesysteme mit einer Fernalarmierung direkt zur Polizei sind am erfolgreichsten in der Täterüberführung. Das ist das Ergebnis der Auswertung einer Statistik des Landeskriminalamtes Bayern. In 67,6 % der Fälle mit unbemerkbaren Fernalarmsystemen konnten die Täter festgenommen werden.
Im Gegensatz dazu wirkt das zusätzliche Installieren eines akustischen oder optischen Alarmsignals auf 56,8 % der Täter abschreckend.
Systeme, die nur örtlich Alarm geben ließen die Festnahmen auf 18,3 % zurückgehen.
Ob Sie sich für eine Funkeinbruchmeldeanlage oder eine leistungsstarke und kostensparende Ringbustechnik mit hochsensiblen Sensoren entscheiden, die Gebäude mit geringem Aufwand zuverlässig absichert, bleibt Ihre Entscheidung.
Wir stehen Ihnen gerne als Facherrichter beratend zu Seite.
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Informationen
Gefahrenmeldeanlagen sind in folgende Größenklassen aufgeteilt:
kleine EMA mit ca. 4 Meldelinien
mittlere EMA mit 4 – 12 Meldelinien und
große EMA mit 100 und mehr Meldelinien.
Rechtsgrundlagen
DIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall, Allgemeine Festlegung.
DIN VDE 0833-3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall, Festlegung für Einbruch- und Überfallanlagen.
VdS 2010 Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, Anforderungen und Prüfmethoden.
VdS 2227 Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Allgemeine Anforderungenund und Prüfmethoden.
VdS 2311 Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau.
VdS 2311-S2 Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einsatz von Meldern für Gefahr und Notzustände sowie technischen Meldern.
VdS 2348 Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, integrierte Gefahrenmeldeanlagen, Prüfmethode (z.Zt. in Vorbereitung).
Videoüberwachung
Videoüberwachung ist die Beobachtung von Orten durch optisch-elektronische Einrichtungen, optischen Raumüberwachungsanlagen (Videoüberwachungsanlage).
Häufig steht diese Form der Überwachung in Verbindung mit der Aufzeichnung und Analyse der gewonnenen audiovisuellen Daten.
Nicht selten werden Computer zur automatischen Analyse der Daten herangezogen, so dass dieser Bereich heute eng mit der Informatik verknüpft ist.
Die Weiterverarbeitungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig, etwa zur automatischen Nummernschilderkennung im Straßenverkehr.
Videoüberwachung wird als technisches Mittel zur Überwachung von öffentlichen Räumen eingesetzt (z.B. bei Tankstellen, in Banken, an U-Bahn- oder Bushaltestellen, auf öffentlichen Plätzen etc.).
Wer weiß, dass er ständig beobachtet wird, verhält sich anders als jemand, der sich unbeobachtet fühlt (Beobachtungsdruck).
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Vorteile einer Videoüberwachungsanlage
Beobachtung des Live-Geschehens vor Ort,
Überwachung mehrerer Objekte gleichzeitig von einem zentralen Punkt,
Archivierung des Ereignisses zur Beweissicherung,
kostengünstige Dauerobservation.
Rechtsgrundlagen
Im § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche geregelt.
Die Normreihe EN 62676 beschreibt sogenannte Video surveillance systems (VSS). In Deutschland gibt es zum Teil auch den Begriff Videoüberwachungsanlage (VÜA).
Rauchwärmeabzugsanlagen (RWA)
Brandunfälle sind überwiegend auf giftige Brandgase und Kohlenmonoxyd Vergiftungen zurückzuführen. Rauch-und Wärmeabzugsanlagen (RWA genannt) sind unverzichtbare Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie schützen Menschenleben und Sachwerte. Rauchwärmeabzugsanlagen bieten nebenbei die Notwendigkeit einer Sicherheitsanlage mit dem Komfort eines modernen, natürlichen Lüftungssystems.
Im Brandfall wird ein geschlossener Raum oder Gebäude/Halle durch Rauch und giftige Brandgase schnell vollständig verqualmt. Flucht- und Rettungswege werden hierdurch versperrt und für die im Gebäude befindlichen Personen und externen Rettungskräften unpassierbar. Hinzu kommt ein möglicher starker Hitzestau, welcher die Gebäudestruktur so stark beschädigt, dass ein Totalverlust des Gebäudes oft nicht verhindert werden kann.
Durch eine RWA-Anlage werden rechtzeitig Klappen und Fenster an geeigneter Stelle geöffnet; Rauch und Hitze werden aus dem Gebäude abgeführt, Fluchtwege rauchfrei gehalten und gesichert. Der Brandherd kann von den Lösch- und Rettungskräften schnell lokalisiert und gezielt bekämpft werden.
Die Vielzahl der verschiedenen Systeme setzt eine große Erfahrung im Umgang mit Rauchwärmeabzugsanlagen voraus. Das Zusammenspiel zwischen Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen wird hier oft unterschätzt oder erst gar nicht beachtet, wodurch es zu fatalen Fehleinschätzungen kommen kann.
Lassen Sie es nicht soweit kommen!
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Informationen
Die Planung, Ausführung und Wartung von RWA-Anlagen sollte nur von qualifizierten Firmen durchgeführt werden.
Ziel ist es, eine maximale Schadensbegrenzung oder Schadensverhinderung zu erreichen.
Rechtsgrundlagen
Musterbauordnung (MBO)
Landesbauordnung (LBO)
DIN 18232 und DIN EN 12101 Rauch- und Wärmefreihaltung (NRA), RWA-Anlagen Baulicher Brandschutz im Industriebau
VdS 2098 RWA-Anlagen Richtlinien für Planung und Einbau
VdS 2159 RWA-Anlagen Anforderungen an Bauteile und Systeme.
Feststellanlagen (FSA)
Jeder Brand beginnt mit einer unbemerkten Rauchentwicklung und der lautlosen Ausbreitung giftiger Rauchgase, die für den Menschen tödlich sind. Binnen kürzester Zeit sind Flucht- und Rettungswege verraucht und nicht mehr begehbar. Um die Ausbreitung der tödlichen Rauchgase über das gesamte Gebäude zu verhindern, müssen Türöffnungen zwischen Brandabschnitten geschlossen sein. Anders bei Rauch- und Feuerschutztüren, die mit einer Feststellanlage ausgestattet sind. Diese dürfen offen stehen, wenn das sichere Schließen der Tür im Anforderungsfall garantiert ist.
Die Systeme sind vielfältig, der Zweck eines Systems immer das gleiche, schnellstmögliche Brandabschnitte zu bilden. Dieses wird durch elektronische Branddetektierung und das Zusammenspiel mechanischer Einrichtungen sichergestellt.
Durch regelmäßige Wartungen und Instandsetzung der Feststellanlagen garantieren wir Ihnen, bei einem Störfall, das Funktionieren der Feuerschutzabschlüsse.
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Als Varianten von Feststellanlagen sind Geräte anzusehen, in denen ganze Feststellanlagen oder Teile davon integriert sind. Solche Varianten sind z.B.
Freilauf-Türschließer
Türschließer mit elektromagnetischer Feststellung
Automatik-Türschließer (Drehflügelantriebe)
Antriebe für Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse mit elektromagnetischer Feststellung
Schließfolgeregler mit Haftmagnet für zweiflügelige Türen.
Rechtsgrundlagen
Die DIBt-Richtlinien legen fest, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden sollen.
DIN 14677 zur Instandhaltung von Feststellanlagen.
+ Geräte, die Hochfrequenzverbindungen nutzen: DIN EN 54-25
+ Feststellvorrichtungen für Drehtüren: DIN EN 1155
+ Drehflügelantriebe: DIN 18263-4
Fluchtwegsicherungssysteme
Die Hauptaufgabe von Fluchtwegsicherungssystemen ist die zuverlässige Öffnung der Türen in Gefahrensituationen bei gleichzeitigem Schutz gegen missbräuchliche Nutzung der Türen. Außer der manuellen Freigabe über den Nottaster ist auch eine automatische Freigabe z.B. über eine Brandmeldeanlage möglich.
Zeitweise sollen die gesicherten Fluchttüren aber für berechtige Personen begehbar sein, sei es von innen und/oder von außen, kurzzeitig oder auch für einen längeren Zeitraum. Zu diesem Zweck ist eine Freigabe – ohne Alarmierung – z.B. mit Schlüsseln oder über ein Zutrittskontrollsystem möglich.
Diese Systeme werden häufig am Flughafen, Messegebäuden, Theater, Kaufhäuser, Industriegebäude etc. zum schnellen öffnen von Fluchttüren eingesetzt.
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Türen mit einem Fluchtwegsicherungssystem können bei Gefahr einfach geöffnet werden. Sollte eine Türe jedoch unbefugt benutzt werden, ertönt ein Alarm. Mit einem Schlüssel kann die Türe auch jederzeit von befugten Personen geöffnet werden, ohne einen Alarm auszulösen.
Rechtsgrundlagen
Die technischen Anforderungen als Prüfgrundlage für eine entsprechende Baumusterprüfung durch eine zertifizierte Prüfstelle sind in den Richtlinien über automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR) und den Richtlinien über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) dargelegt. Beide Richtlinien sind in der Bauregelliste A Teil 1 als technische Regeln für geregelte Bauprodukte genannt und somit bundesweit einheitlich anzuwenden.
Mechanische Absicherung
Feuerschutztresor, der Schutz vor den Flammen!
Wie der Name schon sagt, ist die oberste Priorität von einem Feuerschutztresor der Schutz wertvoller Besitztümer vor Feuer. Zwar verfügen diese speziellen Tresore auch über einen Einbruchsschutz, dieser ist jedoch eher zweitrangig. Die Hauptaufgabe besteht darin, unentbehrliche Aktien, Datenträger, Wertsachen, Urkunden und Dokumente zuverlässig vor den Flammen zu schützen.
Gefahrgutschränke/-container
Komplettleistungen aus einer Hand
Neben den standardisierten Systemen gehört zum wesentlichen Leistungsumfang von BuS-Concept die Planung und Beratung individueller Lagerlösungen von Anfang an. Wir planen und projektieren Gefahrstofflager für jeden speziellen Bedarfsfall unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, betriebsinterner Logistik und nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Bedarfsermittlung
Aufnahme der zu lagernden Medien; Ermittlung des tatsächlichen Lagerbedarfes; Prüfung der örtlichen und logistischen Vorgaben
Konzeptionserstellung
Gesetzesprüfung / Zusammenlagerungsverbote; Planung der Anlage und Technische Konzeption; Quantifizierung der Kosten
Genehmigungsverfahren
Erstellung der Genehmigungsunterlagen; Abstimmungen mit den Behörden; Umsetzung der behördlichen Auflagen
Bauausführung
Werkseitige Vorfertigung; Bauausführung vor Ort; Baukoordinierung und Bauüberwachung
Inbetriebnahme
Dokumentationen / Betriebsanweisungen; Abnahme der Anlage und schlüsselfertige Übergabe
Wartung der Anlage!
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Informationen
Ein Feuerschutztresor ist eine sinnvolle Anschaffung, um Ihre Besitztümer nicht nur vor Diebstahl, sondern auch vor Hitze und Flammen zu schützen. Da schätzungsweise doppelt so oft ein Brand entsteht, wie ein Einbruch geschieht, ist ein Feuerschutztresor nicht nur eine Sicherungsmaßnahme für private Haushalte, sondern vor allem für Firmen und Unternehmen. Der Verlust von wichtigen Unterlagen, oder Datenträgern, kann ein Unternehmen an den Rand des Ruins treiben. Beugen Sie diesem Worst-Case-Szenario mit einem Feuerschutztresor vor. Diese Investiton zahlt sich aus. Sie wissen Ihre Unterlagen sicher vor dem Zugriff unbefugter.
Rechtsgrundlagen
Gemäß: Gefahrgutrecht (ADR/GGVSEB 2011)
Feuerlöschgeräte und -anlagen
Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle vorbereitenden Maßnahmen, die einen Brand verhüten, schnell bekämpfen und der Rettung von Personen dienen. Neben dem baulichen Brandschutz (z. B. Brandverhalten von Baustoffen, Feuerwiderstand der Bauteile, Rettungswege) und dem organisatorischen Brandschutz (u. a. Brandsicherheitsschau, Brandschutzerziehung und -aufklärung) spielt der anlagentechnische Brandschutz eine große Rolle. Rauch- und Wärmeabzugs-, Lösch- und Brandmeldeanlagen sind hier beispielsweise angesprochen.
Mobile Löschtechnik
Brände können nur effektiv bekämpft werden, wenn die richtigen Geräte mit dem für den Einsatz richtigen Löschmittel eingesetzt werden. Die Löschwassertechnik erfordert besondere Fachkompetenz, denn sie arbeitet mit Trinkwasser. Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt besonderen Hygieneanforderungen.
Stationäre Löschtechnik
Moderne stationäre Löschanlagen schützen gezielt, effizient und zuverlässig Menschen, Sachwerte und die Umwelt. Oft entsteht innerhalb weniger Minuten aus einer kleinen Flamme ein verheerender Großbrand, der Menschen und Betriebe in ihrer Existenz bedroht und die Umwelt belastet. Nicht immer ist jemand sofort zur Stelle und nicht immer kann die Feuerwehr rechtzeitig eingreifen. Stationäre Löschanlagen schalten sich automatisch ein und löschen Brände bereits in ihrer Entstehungsphase.
Auch nach dem Kauf und erfolgter Installation werden wir Ihren Ansprüchen gerecht.
Regelmäßige Wartung und Pflege der installierten Geräte und Anlagen sichern deren Betriebsbereitschaft. Nur so kann das hohe Maß an Sicherheit, das von Einrichtungen und Anlagen erwartet wird, dauerhaft gewährleistet werde.
Hier ist es unerlässlich, dass die Wartungen von sachkundigen Personal durchgeführt wird.
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Informationen
Feuerlöscher sind unverzichtbare Brandschutzeinrichtungen für den Soforteinsatz bei einem Entstehungsbrand. 85% aller Brände können mit einem oder mehreren Feuerlöschern gelöscht werden, bevor die Feuerwehr eintrifft.
Rechtsgrundlagen
Gesetze: z.B.
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung DGUV Information 205-001 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG); Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG);Gerätesicherheits- gesetz (GSG).
Verordnungen: z.B. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV); Gefahrgutverordnung Straße (ADR 2011); Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF); Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV).
Autonome Rechtsnormen: z.B. Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) der Berufsgenossenschaften und Gemeindeunfallversicherungen.
Anerkannte Regeln der Technik: DIN- und ISO-Normen; EN; VDE-Bestimmungen; CDI- und VDS-Richtlinien; DVGW Arbeitsblätter; TÜV-Merkblätter).
Berufgenossenschaftliche Regeln: DGUV 111 (Arbeiten in Küchenbetrieben); DGUV 133 (Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern).
Evakuierungsanlagen (SAA/ELA)
Evakuierungsanlagen retten Leben und sind in vielen Alltagssituationen unerlässlich. Sie sorgen für einen schnellen Informationsfluss in Gefahrsituationen. Dabei gilt es oftmals, Einzelpersonen oder Menschenansammlungen unter extremen Gegebenheiten zu erreichen.
Evakuierungsanlagen sind in der Lage, sich trotz widriger Umstände wie Lärm, weite Distanzen oder verschachtelten Räumlichkeiten durchzusetzen.
Durch gezielte Sprachansagen/Anweisungen ermöglichen Sie so eine geregelte Evakuierung.
Wofür Sie unsere Evakuierungsanlagen auch gebrauchen wollen, wir haben unter Garantie die passende Lösung für Sie.
Anwendungsgebiete:
Evakuierungsanlagen werden in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden benötigt, in denen sich Personen aufhalten, welche mit den Fluchtwegen nicht vertraut sind.
Hierzu gehören:
Einkaufszentren/Kaufhäuser
Büro- und Verwaltungsgebäude
Schulen
Fabrikationshallen
Hotels/Restaurants
Bahnhöfe
Mehrzweckgebäude
Postzentren
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Informationen
Komponenten einer Evakuierungsanlage
Sprechstelle
Sprechstellen-Tastatur: wird zur Steigerung der Funktionalität an eine Sprechstelle angeschlossen
Splitteinrichtung: ermöglicht die Ausdehnung des Netzwerks um zusätzliche Zweige
Glasfaser-Schnittstelle: transportiert Signale zwischen Kunststoff- und Glasfaserkabeln.
Netzwerkcontroller: speichert alle Steuerdaten, Konfigurationseinstellungen und voraufgezeichnete Audiomeldungen; überwacht alle Systemkomponenten und meldet Statusänderungen.
Endverstärker: überwacht die Verbindung zwischen Verstärker und Lautsprecher und ermöglicht die Umschaltung auf Ersatzverstärker
Audioerweiterung: ermöglicht die Hinzufügung weiterer Audioeingänge und –ausgänge um beispielsweise Hintergrundmusik, Mokrophon- oder Leitungssignale zuzuschalten
Rechtsgrundlagen
Die Evakuierungsanlage ist für Anwendungen vorgesehen, in denen die Einhaltung international anerkannter Standards, z.B. IEC 60849, gefordert wird.
Außerdem entspricht es DIN EN60118-4, der allgemein anerkannten Norm für Anlagen mit Induktionsschleifen.
Sicherheitstechnischen Anforderungen wie die der BMA (DIN VDE 0833-4, DIN EN 54-16, DIN EN 54-24, DIN EN 54-2, DIN 14675:2012-04).
Funksysteme (BMA/EMA)
Evakuierungsanlagen retten Leben und sind in vielen Alltagssituationen unerlässlich. Sie sorgen für einen schnellen Informationsfluss in Gefahrsituationen. Dabei gilt es oftmals, Einzelpersonen oder Menschenansammlungen unter extremen Gegebenheiten zu erreichen.
Evakuierungsanlagen sind in der Lage, sich trotz widriger Umstände wie Lärm, weite Distanzen oder verschachtelten Räumlichkeiten durchzusetzen.
Durch gezielte Sprachansagen/Anweisungen ermöglichen Sie so eine geregelte Evakuierung.
Wofür Sie unsere Evakuierungsanlagen auch gebrauchen wollen, wir haben unter Garantie die passende Lösung für Sie.
Anwendungsgebiete:
Evakuierungsanlagen werden in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden benötigt, in denen sich Personen aufhalten, welche mit den Fluchtwegen nicht vertraut sind.
Hierzu gehören:
Einkaufszentren/Kaufhäuser
Büro- und Verwaltungsgebäude
Schulen
Fabrikationshallen
Hotels/Restaurants
Bahnhöfe
Mehrzweckgebäude
Postzentren
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Komponenten einer Evakuierungsanlage
Sprechstelle
Sprechstellen-Tastatur: wird zur Steigerung der Funktionalität an eine Sprechstelle angeschlossen
Splitteinrichtung: ermöglicht die Ausdehnung des Netzwerks um zusätzliche Zweige
Glasfaser-Schnittstelle: transportiert Signale zwischen Kunststoff- und Glasfaserkabeln.
Netzwerkcontroller: speichert alle Steuerdaten, Konfigurationseinstellungen und voraufgezeichnete Audiomeldungen; überwacht alle Systemkomponenten und meldet Statusänderungen.
Endverstärker: überwacht die Verbindung zwischen Verstärker und Lautsprecher und ermöglicht die Umschaltung auf Ersatzverstärker
Audioerweiterung: ermöglicht die Hinzufügung weiterer Audioeingänge und –ausgänge um beispielsweise Hintergrundmusik, Mokrophon- oder Leitungssignale zuzuschalten
Rechtsgrundlagen
Die Evakuierungsanlage ist für Anwendungen vorgesehen, in denen die Einhaltung international anerkannter Standards, z.B. IEC 60849, gefordert wird.
Außerdem entspricht es EN60118-4, der allgemein anerkannten Norm für Anlagen mit Induktionsschleifen.
Zutrittskontrollsysteme (ZUKO VBS)
Eine Zugangskontrolle gehört in den heutigen Zeiten, zu einem festen Bestandteil einer multifunktionalen Sicherheitsgesamtkonzeption. Dabei wird eine Zugangskontrolle längst nicht nur in Großunternehmen oder Behörden genutzt, auch viele kleine und mittelständische Unternehmen bedienen sich zur Steuerung der Gebäudezugänge einer Zutritts-Kontrolle.
Genau hier bietet BuS-Concept leistungsstarke Alternativen. Die Terminalbaureihe definiert ein System, welches der Zugangskontrolle von Gebäudetüren, Hofzufahrten, Drehkreuzen und vielem mehr dient. Diese Baureihe ist zusätzlich mit einem System zur Zeiterfassung kombinierbar. Ihre Mitarbeiter erhalten einen Ausweis, mit dem Sie das System sowohl als Zugangskontrolle als auch zur Zeiterfassung nutzen können.
Wer eine Zutrittsberechtigung wohin erhalten soll, kann dabei ganz allgemein oder auch zeitmodellabhängig bestimmt werden. Das bedeutet im Klartext, dass zum Beispiel ein Mitarbeiter mit seinem Ausweis nur Zugang zu den Räumlichkeiten während seiner Arbeitszeit erhält. Diese personenbezogene, zeitnahe Zugangskontrolle ist ein ganz besonderer Vorteil unserer kabelgebundenen Systeme.
Doch was ist, wenn ein Mitarbeiter den Schlüssel verliert?
Auch dafür ist gesorgt, denn dieser Schlüssel kann bei Verlust im handumdrehen gesperrt werden. In größeren Gebäuden, mit hinterlegten Gebäudeplänen, werden zusätzlich auch offenstehende Türen direkt als Warnung angezeigt.
Für Standalonetüren ist das System auch mit batteriebetriebenen, elektronischen Schließzylindern kombinierbar. Selbstverständlich mit der gleichen Ausweistechnik.
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Warum Zutrittskontrolle nutzen?
Zutrittskontrolle ermöglicht es Ihnen, den Zutritt zu Ihrem Objekt zu kontrollieren.
Mit Schlössern und Schlüsseln können Sie auch Ihr Gebäude sichern, aber sollten Schlüssel verloren oder gar gestohlen werden, entstehen Ihnen beträchtliche Umstände und Kosten für den Austausch von Schlössern und Schlüssel. Und außerdem – Schlüssel können auch ohne Ihres Wissens kopiert werden.
Rechtsgrundlagen
DIN VDE 0833
VdS 2367 2004-06 Zutrittskontrolle Planung und Einbau.
Gesetze
Gesetzliche Verordnungen, Richtlinien, Erlasse sowie die permanente Veränderungen in der Technologie sind für uns eine tägliche Herausforderung.
Wir stellen uns dieser Herausforderung und berücksichtigen im Hinblick auf die gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen die Wünsche unserer Kunden auf die speziellen örtlichen Gegebenheiten.