Brandschutz- und Sicherheitskonzepte
Die Firma BuS-Concept bietet seinen Kunden verschiedene Dienstleistungen zu Sonderkonditionen an. Diese attraktiven Angebote in den Bereichen Risikoanalysen, Brandschutzkonzepte, Brandschutzgutachten sowie Sicherheitsmanagement können dank der guten Zusammenarbeit mit unseren Partnern umgesetzt werden. So bieten wir Ihnen professionelle Beratung und Dienstleistungen rund ums Thema Brandschutz- und Sicherheitskonzeptrealisation durch unser erfahrenes Ingenieurteam an.
Informationen
Rechtsgrundlagen
Risikoanalysen und Besichtigungen
Risikoanalysen
Der beste Brandschutz besteht darin, bereits im Vorfeld mögliche Gefahrenquellen zu identifizieren, so dass Brände erst gar nicht entstehen.
Vor diesem Hintergrund bietet BuS-Concept Versicherern, Nutzern und Betreibern sowie anderen Interessenten ein umfassendes Angebot zur Analyse und Bewertung von brandschutztechnischen Risiken an. Als Ergebnis der Untersuchungen werden risikospezifsche Konzepte beurteilt und praktische Lösungsansätze zum vorbeugenden Brandschutz aufgezeigt.
Die Empfehlungen tragen zur Verbesserung der Risikosituation bei und geben konkrete Hilfestellungen für individuelle Brandschutzkonzepte. Erste Analysen und Auswertungen zeigen, dass das relativ neue Angebot bei den Auftraggebern auf große Zustimmung stößt.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
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Informationen
Brände verursachen Millionenschaden in deutschen Unternehmen.
So machten Feuer, Explosionen und Produktmängel in den Jahren 2013 bis 2018 rund 40% des Gesamtwertes aller Schäden aus. Die Unternehmen, bzw. Ihre Versicherungen kostete das rund 14 Milliarden Euro.
Die Schadensversicherer bewerten die Schadenshöhe und stellen Industriebrände aufgrund dieses hohen Sachwertes an die erste Stelle der Brände. Selbst wenn die Versicherung den Schaden bezahlt hat, haben im langjährigen Schnitt nach einem Brand:
43 % der betroffenen Firmen den Betrieb nicht mehr aufgenommen,
17 % der Firmen keine Bilanzrechnung vorlegen können,
15 % der Firmen ihre Bonität eingebüßt und nur
26 % der Firmen haben den Brand überstanden.
Rechtsgrundlagen
ArbSchG, BetrSichV, TRBS, DIN
Übersicht der Hersteller- und Betreiber pflichten Vorstellung der Konzeption nach DIN EN 13478 / DIN 31007 Risikoanalyse und Risikobewertung
Brandschutzkonzepte
Warum sind gut durchdachte Brandschutzkonzepte so wichtig? Was versteht man unter Brandschutz bzw. Brandschutzkonzepten?
Das Brandschutzkonzept eines Gebäudes basiert auf der Gefährdungsanalyse, in der die Bauweise und Nutzung, die vorhandenen Brandlasten und die Gefährdung von Personen und Sachwerten untersucht werden. Ausgehend von baulichen Brand- und Rauchbegrenzungen und der Verfügbarkeit der hilfeleistenden Stellen, werden die Maßnahmen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes beschrieben, mit dem Schutzziel, welches auf wirtschaftliche Weise erreicht werden kann.
Gemäß § 17 der BauO NRW haben Brandschutzmaßnahmen die Aufgabe, der Entstehung eines Brandes vorzubeugen sowie im Entstehungsfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu vermindern, wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen.
Darüber hinaus sollen schädigende Auswirkungen eines Brandes für die Umwelt vermindert und Sachwerte geschützt werden. Der Brandschutz umfasst also Maßnahmen sowohl des vorbeugenden als auch des abwehrenden Brandschutzes.
Die Verminderung einer dieser Maßnahmen muss zwangsläufig eine Erhöhung der anderen zur Folge haben, um das gleiche Maß an Sicherheit zu gewährleisten (Kompensationsmaßnahmen).
Trotz aller Bemühungen wird es aus naheliegenden Gründen eine absolute Sicherheit gegen den Ausbruch eines Schadenfeuers nie geben. Das Brandrisiko kann jedoch durch vorbeugende, konstruktive Maßnahmen gemindert und somit kalkulierbar gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Brandschutz bereits zum integrierten Bestandteil des Planungsablaufes gehört.
Die Firma BuS-Concept erstellt Ihnen gerne ein Brandschutzkonzept und hilft Ihnen bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen, die aus diesem Brandschutzkonzept hervorgehen.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
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Informationen
Ausführungshinweise zur Erstellung von Brandschutzkonzepten
Allgemeine Hinweise
Besondere Hinweise
Flächen für die Feuerwehr
Löschwasserversorgung / Hydrantenpläne
Brandabschnitte / Rauchabschnitte
Bauteile
Rettungswege
Rauch- und Wärmeabzugsanlage
Einrichtungen und Geräte zur Brandbekämpfung
Brandmeldeanlage (BMA)
Feuerwehrpläne
Betrieblicher Brandschutz
Abweichungen zum Baurecht
Abwehrender Brandschutz
Rechtsgrundlagen
Brandschutzkontept nach § 9 BauPrüfVO NRW
Gesetzliche Grundlagen
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
§ 54 BauO NRW
§ 68 BauO NRW
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
§ 9 BauPrüfVO
Der Sachverständige
§ 58 BauO NRW
Brandschutzgutachten
Das Brandschutzgutachten formuliert konkrete Anforderungen.
Wie alle Bauwerke unterliegen auch gewerbliche Bauten und Anlagen der Bauordnung. Sie können jedoch in der Regel nicht ausschließlich nach diesen Bestimmungen beurteilt werden.
Wie bei anderen Bauten besonderer Art und Nutzung sind besondere Beurteilungskriterien notwendig.
Hiernach können für gewerbliche Bauten besondere Anforderungen gefordert bzw. Erleichterungen genehmigt werden.
Die näheren Anforderungen sind für Industriebauten in der Industriebaurichtlinie definiert.
In die Entscheidung über eine zulässige Brandabschnittsgröße fließen nachfolgende Faktoren ein.
Brandschutzanlagen
automatische Brandmeldeanlagen
Werkfeuerwehr mit Brandmeldeanlage
flächendeckende Löschanlage
Löschwasserversorgung abhängig von der Brandabschnittsfläche
Lage und Zugänglichkeit, Flächen für die Feuerwehr
zweigeschossige Industriebauten mit Zufahrten und Geschossen unter der
Geländeoberfläche
Flucht- und Rettungswege
Rauchabzug, Wärmeabzüge ab 1600 m² nach DIN 18232
selbsttätige Feuerlöschanlagen nach VDS- Richtlinuie
Industriebekämpfungsabschnitte
abwehrender Brandschutz
Nach der DIN 18230 – 1 Brandschutz im Industriebau – führen wir Brandlastberechnungen durch, die zu einer Einstufung nach der Industriebaurichtlinie führen.
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten insbesondere hinsichtlich
der Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile und der Brennbarkeit der Baustoffe,
der Größe der Brandabschnitte bzw. der Brandbekämpfungsabschnitte,
der Anordnung, Lage und Länge der Rettungswege
zu regeln.
Durch unsere Beratung und Hinweise können die Möglichkeiten und Grenzen der Industriebaurichtlinie/ DIN 18230 – 1 optimal genutzt werden.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
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Informationen
Beispiel:
Sie möchten eine neue Immobilie erwerben? Der Kaufpreis wurde bereits verhandelt?
Was können wir für Sie tun, um böse Überraschungen bei einem Erwerb auszuschließen?
Wir können eine gesamt gutachterliche Stellungnahme erstellen. Das bedeutet für Sie, dass vor Erwerb eines Gebäudes, Lagerhalle oder Produktionsstätte alle notwendigen Brandschutz- und sicherheitstechnischen Einrichtungen- und Anlagen von unseren Sachverständigen erfasst und geprüft werden. Sind hier Nachbesserungen notwendig oder entsprechen die Einrichtungen nicht dem Stand der Technik, werden diese Mängel im Gutachten erfasst und Lösungen aufgezeigt.
Leider ist die Erfahrung die, dass Käufer nach einem Erwerb mit zusätzlichen Kosten konfrontiert werden, die in der Planung gar nicht vorgesehen waren.
Mit unserem unabhängigen Gutachten haben Sie die Möglichkeit, den Kaufpreis neu zu verhandeln oder vom Kauf zurückzutreten.
Welche Entscheidung Sie auch treffen, mit unserer Unterstützung sind sie auf der sicheren Seite.
Rechtsgrundlagen
Landesbauordnung (LBO)
Musterbauordnung (MBO)
Leitungsanlagen-Richtlinien (MLAR)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStVO)
Technische Prüfverordnung (PrüfVO NRW)
Arbeitssicherheitsgesetz-ArbSichG/ASiG)
und weiteren notwendigen Gesetzen, Verordnungen,Richtlinien und Erlasse.
Brandschutz- und Sicherheitsmanagement
Das Brandschutz- und Sicherheitsmanagement erfordert spezielle Kenntnisse darüber, welche Vorkehrungen zu treffen sind, um einen Brand oder einen anderen ungeplanten Zwischenfall in Ihrem Unternehmen möglichst zu verhindern und die maximale Sicherheit Ihrer internen Schutzziele zu erreichen.
Bei der Entwicklung hausinterner Richtlinien zur Erfüllung der internen Schutzziele ist einerseits eine sehr individuelle Betrachtung des jeweiligen Unternehmens erforderlich, andererseits ist zu überprüfen, ob die rechtlichen und privatwirtschaftlichen Forderungen, wie die von Schadensversicherern, stimmig sind.
Mit großem Verantwortungsbewusstsein analysieren wir alle Vorkehrungen, die in Ihrem Unternehmen für den verlässlichen Brand- und Einbruchschutz vorzunehmen sind. Daraus entwickeln wir einen Organisationsleitfaden speziell für Ihren Betrieb.
Zusätzlich begleiten und unterstützen wir Sie bei behördlich vorgeschriebenen Brandverhütungsschauen und erstellen bzw. aktualisieren Brandschutzordnungen, Alarmpläne, Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungspläne.
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung eines effektiven Sicherheitsmanagements und beraten Sie bei der Erstellung sicherheitsrelevanter Anweisungen. Bei Bedarf übernehmen wir die Dokumentation, Unterweisung und Schulung sowie Sensibilierungsmaßnahmen.
Mit unserer Beratungsdienstleistung erhalten Sie Unterstützung in den entscheidenden Bausteinen Ihres Sicherheits- und Risikomanagements. Dabei integrieren wir bestehende Arbeitsschutz-, Umwelt- oder Qualitätssicherungssysteme.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
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Informationen
Beispiel:
Wir sorgen mit unserem Beratungsservice für Brandschutz- und Sicherheitsmanagement dafür, dass Ihre Betriebsstätte bei jedem unerwartetem Störfall leistungsfähig bleibt!
Durch Einbindung unserer Dienstleistungen in Ihr Unternehmen erhalten Sie ein Full-Service Brandschutz- und Sicherheitsmanagement!
Rechtsgrundlagen
Arbeitssicherheitsgesetz-ArbSichG/ASiG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStVO)
Brandschutzordnung Teil A, B und C
Wir erstellen für ihre Betriebsstätte eine zugeschnittene Brandschutzordnung gemäß DIN 14096.
In der Brandschutzordnung finden Mitarbeiter Informationen und Anweisungen darüber, wie sie einen Brand verhindern und wie sie sich korrekt verhalten, wenn es denn doch mal brennt.
Weil kein Unternehmen dem anderen gleicht, müss eine Brandschutzordnung individuell auf die Bedingungen vor Ort zuschneiden erstellt werden. Vorlagen aus dem Internet helfen nur bedingt dabei, eine Brandschutzordnung zu erstellen.
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Die Brandschutzordnung Teil A hängt für jeden frei einsehbar im Gebäude aus. Teil A fasst übersichtlich und kurz die wichtigsten Informationen über das Verhalten im Brandfall zusammen.
Die Zielgruppe der Brandschutzordnung Teil B sind all jene, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten – in der Regel sind das die Mitarbeiter eines Unternehmens. Teil B ist umfangreicher als Teil A und umfasst auf den Betrieb zugeschnittene Regeln und Verhaltensweisen.
Brandschutzordnung Teil C richtet sich Personen, die besondere Brandschutzaufgaben übernommen haben (z.B. Brandschutzbeauftragte). Er enthält detaillierte Informationen zum Brandschutz und zur Brandverhütung.
Wann müssen Sie eine Brandschutzordnung erstellen?
Bundesweit einheitliche Vorgaben nach dem Schema f, sucht man vergeblich.
Vier Rechtsbereiche bzw. Seiten gibt es, die von Ihrem Betrieb unter Umständen verlangen könnten, dass sie eine Brandschutzordnung erstellen müssen.
1. Bauordnungsrecht (z.B. bei Industriebauten)
2. Arbeitsschutz (z. B. aus der DGUV Vorschrift 1 und dem Arbeitsschutzgesetz)
3. Feuerversicherung (z. B. VdS)
4. Sonderfälle (z.B. Störfallverordnung, Gefahrstoffverordnung, Strahlenschutzverordnung
Brandschutzordnungen haben im Rahmen des Arbeitsschutzes jüngst an Bedeutung gewonnen. Die ASR A2.2 Ausgabe 05/2018 spricht in Kapitel 7 „Organisation des betrieblichen Brandschutzes“ davon, dass Arbeitgeber Maßnahmen gegen Brände und das Verhalten im Brandfall dokumentieren und aushängen müssen, wenn
eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt (lesen Sie hier, was „erhöhte Brandgefährdung“ bedeutet),
der Aushang eines Flucht- und Rettungsplans nach ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ erforderlich ist oder
sich häufig Besucher oder Fremdfirmen in der Arbeitsstätte aufhalten, insbesondere wenn sie nicht begleitet sind.
Eine Möglichkeit, dieser Pflicht nachzukommen? Die Brandschutzordnung Teil A.
Abgesehen von der rechtlichen Lage ist eine Brandschutzordnung aber auch immer per se sinnvoll. Denn sie kann im Ernstfall Leben retten und Sachwerte schützen
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Rechtsgrundlagen
in Bearbeitung
Gesetze
Gesetzliche Verordnungen, Richtlinien, Erlasse sowie die permanente Veränderungen in der Technologie sind für uns eine tägliche Herausforderung.
Wir stellen uns dieser Herausforderung und berücksichtigen im Hinblick auf die gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen die Wünsche unserer Kunden auf die speziellen örtlichen Gegebenheiten.