Brandschutz- und Sicherheitssysteme
Feuer und Rauch gefährden und töten Menschen, vernichten Sachwerte und führen zu teuren Produktionsausfällen.
Lassen Sie es nicht soweit kommen.
BuS-Concept zeigt Ihnen Lösungswege für den Bereich bautechnischem Brandschutz, die im Katastrophenfall ihren Beitrag dazu leistet, Menschenleben zu retten und Sachwerte zu schützen.
Als kompetenter und erfahrener Partner für den gesamten bautechnischen Brandschutz bietet BuS-Concept Unternehmen umfassende Unterstützung an.
Nutzen Sie unser Know-how rund um den bautechnischen Brandschutz.
Informationen
Rechtsgrundlagen
Feuerschutztüren und -tore
Feuerabschlüsse dienen zur Abschottung eines Brandes um eine Ausdehnung des Schadensfeuers zu verhindern. Es werden so u.a. Feuerschutztüren zwischen Fluren, Treppenräumen und in Brandwänden gefordert.
Sind Tür- und/oder Toröffnungen in Brandwänden oder feuerbeständigen Wänden vorhanden, müssen diese mit geeigneten Feuer- und oder Rauchschutzabschlüssen ausgerüstet sein.
Eine Feuerschutztür ist jedoch nicht immer zwangsläufig rauchdicht, die genauen Anforderungen an rauchdichte Türen sind in DIN 18095 geregelt. Eine Feuerschutztür mit Rauchschutzfunktion der Feuerwiderstandsklasse T30 ist u.a. T30 – RS.
Diese Feuerabschlüsse sind in der DIN 4102/2 in Feuerwiderstandsklassen eingestuft.
Feuerwiderstandklasse
Feuerwiderstandsdauer in Minuten
T 30? 30 – feuerhemmend
T 60? 60 – hochfeuerhemmend
T 90? 90 – feuerbeständig
T 120? 120 – feuerbeständig
T 180? 180 – feuerbeständig
Wir stehen Ihnen gerne als Facherrichter beratend zur Seite.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Ortstermin!
Informationen
Informationen
Fur den Einbau in:
Leichtbauständerwende
Mauerwerkwand
Betonwand
Porenbeton Wand
lieferbar mit:
Eckzarge mit Dichtung
Gegenzarge
Umfassungszarge
Blockzarge
Rechtsgrundlagen
Landesbauordnung (LBO)
Musterbauordnung (MBO)
Geprüft nach DIBt u. MPA
Geprüft nach DIN 4102 Blatt-/Blechdicke
Geprüft als rauchdicht nach DIN 18095
Geprüft als Schalldämmend nach DIN 52210/EN 20140-717-1
Geprüft als einbruchhemmend nach DIN V ENV 1627 (DIN V18103)
Zulassungsverfahren entsprechend Zulassungs-Norm
Brandschutzwände
Im Brandschutz unterscheidet man zwischen Brandwänden, Trennwänden, Flurtrennwänden, Treppenraumwänden und Außenwänden. Diese Wände müssen den Durchgang von Feuer und Rauch verhindern, damit der Ausbreitung eines Brandes vorgebeugt wird. Neben dieser Forderung nach dem Raumabschluss haben Wände häufig auch eine statische Funktion als tragendes oder aussteifendes Bauteil. Diese Funktion muss auch im Brandfall über einen definierten Zeitraum erhalten bleiben.
In Brandwände können Feuerschutztüren, Brandschutzklappen, Brandschutzverglasungen und Abschottungen für Kabel, Leitungen und Rohre eingebaut werden. Zur Erfüllung von Wärmeschutz- oder Schallschutzanforderungen können in die Wandhohlräume zusätzliche Dämmungen aus Mineralwolle eingebaut werden.
Diese Brandwände sind in der DIN 4102 und EN 13501-1 Baustoffklassen eingestuft.
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Informationen
Im Brandfall bleiben nur 3 Minuten zu Flucht!
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“
Wir sorgen dafür, dass der brandsichere und vorschriftsmäßige Zustand jederzeit zu gewährleisten ist, denn – Brandschutzprobleme dulden keinen Aufschub !
Rechtsgrundlagen
Landesbauverordnung (LBO)
Musterbauverordnung (MBO)
§ 3 Allgemeine Anforderungen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Brandschutzdecken
Im Brandschutz unterscheidet man zwischen Massivdecken, Brandschutzunterdecken, Trapetzblechdecken, selbständige Unterdecken sowie Decken in Sonderbauweise z.B. Kappendecke.
Die Ausführungen der Brandschutzdecken können in F 30 A+B bis F 90 A+B bestehend aus Metallkonstruktion CD und UD Profilen, Mineralwolle der Baustoffklasse A mit einen Schmelzpunkt von 1000 C° und Feuerschutzplatten von einlagiger bis zweilagiger Beplankung erstellt werden. Brandschutzdecken in einer Deckendicke von 50 mm bis 80 mm sind lieferbar.
Brandschutzdecken-Einbaubereich 1:
Brandschutzdecken in Bereichen mit geringer Menschenansammlungen, wie z.B. Wohnungen, Hotel-, Büro-, Krankenräume und ähnlich genutzter Räume, einschließlich der Flure sowie Brandschutzdecke zwischen Räumen und/ oder Fluren.
Brandschutzdecken-Einbaubereich 2:
Brandschutzdecken in Bereichen mit großer Menschenansammlungen, wie z.B. größere Versammlungsräume, Schulräume, Hörsäle, Ausstellungs- und Verkaufsräume und ähnlich genutzter Räume, sowie Brandschutzdecke zwischen Räumen und/oder Fluren.
Diese Brandschutzdecken sind in der DIN 4102 und EN 13501-1 in Baustoffklassen eingestuft.
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Informationen
Im Brandfall bleiben nur 3 Minuten zu Flucht!
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“
Wir sorgen dafür, dass der brandsichere und vorschriftsmäßige Zustand jederzeit zu gewährleisten ist, denn – Brandschutzprobleme dulden keinen Aufschub !
Rechtsgrundlagen
Landesbauordnung (LBO)
Musterbauordnung (MBO)
§ 3 Allgemeine Anforderungen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Brandabschottungen
Die Funktion brandabschnittsbildender Wände und Decken muss bei Durchführung von Installationen durch Abschottungsmaßnahmen erhalten werden.
Abschottungen für Kabel und Leitungen:
Kabelabschottungen verhindern die Brandübertragung bei Durchführung von Kabeln und Leitungen durch Wände und Decken.
Kombischotts:
Kombischotts gestatten die gleichzeitige Durchführung von Kabeln und Leitungen sowie brennbaren und nichtbrennbaren Rohren durch die gleiche Bauteilöffnung.
Abschottungen für Rohrleitungen:
Brandschutzmanschetten verschließen im Brandfall entstehende Öffnungen bei brennbaren Rohrleitungen und bei Isolierungen von nichtbrennbaren Rohrleitungen.
Werden Maßnahmen durchgeführt sind die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR einzuhalten.
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Informationen
Grundsätzlich sind folgende Punkte zu beachten:
Leitungen der Bauteilöffnungen sind zu reinigen und zu entstauben
Die Kabel dürfen nicht als Bündel dürch eine Öffnung geführt werden
Die Kabel sind so anzuordnen, dass sie innerhalb des Wand- und Deckenquerschnittes mit Brandschutzmaterial umgeben werden können
Der Duchmesser jedes einzelnen Kabels darf max. 20mm betragen
Durführung von Kabelbündeln sind mit den allg. bauaufsichtlichen zulassungen (Kabelabschottungen) zu verschließen, gem. Amtlicher Nachweis
Rechtsgrundlagen
Landesbauordnung (LBO)
Musterbauordnung (MBO)
Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
§ 3 Allgemeine Anforderungen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Brandschutzisolierungen
Qualität, Konsequenz und Ästethik sind für die Isolierungen die wichtigsten Aspekte in jedem Bereich der Isoliertechnik.
Wärme, Kälte- und Schallschutz zählen genauso zu unseren Fachgebieten, wie baulicher Brandschutz.
Die Isolierungen stellen mit langjährigen Erfahrung, technischem Know-how, perfekten Problemlösungen und einem zuverlässigen Team einen kompetenten Partner im Bereich der Isoliertechnik dar.
Streng nach Vorgabe der diversen Vorschriften, setzen wir ausnahmslos hochqualitatives Spezialmaterial namhafter Hersteller ein. Bei der Ausführung halten wir uns selbstverständlich detailgetreu an die Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen der Materialprüfungsämter.
Wir wissen, dass die gesamte Brandschutzisolierung ohne Wert ist, wenn in einem Detail von diesen Vorschriften abgewichen wird.
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Informationen
Nach Erlass der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) werden für die Wärmedämmung von Außenbauteilen Anforderungen an einen erhöten Wärmeschutz gestellt.
Erfüllung der ges. Vorschriften (EnEV)
Brandschutz
Schallschutz
Statische anforderungen
Mödlicher Schädlingsbefall bei alten Dächern
Rechtsgrundlagen
Musterbauordnung (MBO)
§ 3 Allgemeine Anforderungen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Feuerschutzverglasung
Die Schaffung von Transparenz, durch lichtdurchlässige Konstruktionen, ist fester Bestandteil der heutigen Architektur. An diese lichtdurchlässigen Bauteile werden brandschutztechnisch die gleichen Anforderungen gestellt, wie an raumabschließende Bauteile generell.
Die Entwicklung von Spezialgläsern für den Brandschutz ging zunächst von kleinen Licht- und Sichtöffnungen in Wänden und Türen aus. Heute sind großflächige F-Verglasungen mit schmalen Rahmenprofilen und integrierten Türanlagen möglich.
Durch die Erfüllung der brandschutztechnischen Anforderungen wird eine Entzündung brennbarer Stoffe auf der feuerabgekehrten Seite verhindert, Flucht- bzw. Rettungswege bleiben nutzbar.
Brandschutzverglasungen sind zulassungspflichtige Bauteile. Grundsätzlich muss der gesamte konstruktive Aufbau, einschließlich Rahmen bzw. tragender Konstruktion, der Türeinbauten, der Halterungs-, Befestigungs- und Dichtungsmaßnahmen nach DIN 4102 und EN 13501-1 geprüft und vom DIBt Berlin zugelassen werden.
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Informationen
Unsere Produktpalette umfasst z.Zt. bauausichtlich zugelassene Verglasungen und Türen in unterschiedlichen Bauweisen für die Klassifizierungen G 30(neu E30), F 30(neu EI30),F 90(neu EI90) u. T 30.
Feuerschutzverglasungen bieten eine problemlose Verarbeitung und Montage unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten mit einer Vielzahl an Einbauvarianten. Durch Kombinationsmöglichkeiten als Schall,- Sicht- und Strahlenschutz.
Rechtsgrundlagen
Landesbauordnung (LBO)
Musterbauordnung (MBO)
§ 3 Allgemeine Anforderungen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Brandschutzklappen (BSK)
Einsatz von rechteckigen Brandschutzklappen sind zum automatischen Absperren von Brandabschnitten in RLT-Anlagen bestimmt.
Was ist eine RLT-Anlage?
RLT-Anlage ist die Abkürzung für raumtechnische Anlagen. Darunter versteht man Klimaanlagen bzw. Lüftungsanlagen, die folgendes in Ihren Räumen regeln:
Temperatur
Luftfeuchtigkeit
Zugerscheinungen
Brandschutzklappen müssen, sobald eine bestimmte Temperatur überschritten ist, zufallen und damit einen Gebäudeabschnitt abschotten und die Ausbreitung von Feuer und Rauch über die RLT-Anlage verhindern. Um bei Temperaturen, die unterhalb der Auslösetemperatur der thermischen Auslöseeinrichtungen liegen, die Ausbreitung von Rauch zu verhindern, können Brandschutzklappen optional über Rauchauslöseeinrichtungen geschlossen werden.
Brandschutzklappen müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werde!
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Informationen
Verwendung:
in Massiv-Wänden
in Massiv-Decken
in Trenn- und Schachtwänden
direkt vor Massiv-Wänden
direkt vor Massiv-Decken
außerhalb von Wänden am Ende von feuerwiderstandsfähigen Lüftungsleitungen
Rechtsgrundlagen
Landesbauordnung (LBO)
Musterbauordnung (MBO)
§ 3 Allgemeine Anforderungen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Rauchschutzschürzen
Ohne statische oder selbsttätige Rauchschürzen ist die Wirkungsweise eines automatischen Rauch- und Wärmeabzugssystems gerade für Räume mit mehr als 1600 m² fraglich. Denn der vom Feuer aufsteigende Rauch breitet sich in alle Richtungen unkontrolliert aus, kühlt in der Peripherie ab und strömt als Rauchwalze zurück zum Brandherd. Dies stellt eine ungeheuere Gefahr für flüchtende Personen und Feuerwehr dar.
Statische Rauchschürzen müssen bis zur kalkulierten Rauchschichttiefe herunterreichen. Selbsttätige Rauchschürzen werden aus ästhetischen Gründen und aus baulichen oder produktionstechnischen Gegebenheiten eingesetzt. Sie fahren bei Feuer in kontrollierter Weise in ihre Brandalarmposition und bilden so den erforderlichen Rauchabschnitt.
Farblich können Rauchschürzenversionen dem architektonischen Umfeld angepasst werden. In der aufgerollten Position ist die selbsttätige Rauchschürze nicht sichtbar. Ein Grund mehr, sie in Atrien, Einkaufzentren, Hotels oder Bürogebäuden mit hohem ästhetischem Anspruch einzusetzen.
Rauchschürzen von BuS-Concept sind nach EN 12101-1 geprüft. Sie arbeiten zerstörungsfrei bei einer Temperatur/Zeitklassifizierung von 600 °C über einen Zeitraum von 120 Minuten.
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Informationen
Rauchschutzvorhänge / Rauchschürzen
Ausgeführt nach DIN EN 12101-1
Bestandteile:
Dreiteiliges, revisionierbares Gehäuse aus verzinktem Stahlblech
Tuchwelle Durchmesser 85 mm aus verzinktem Stahlblech mit Kedernut zur Aufnahme des Behangs.
Antrieb durch integrierten Rohrmotor 230 V mit bauseitiger Notstromversorgung und bauseitigem Funktionserhalt der Zuleitungen.
Antrieb durch integrierten Rohrmotor 24 V gepuffert durch aufladbaren Akku.
Die Lagerung der Behangwelle erfolgt bei Anlagen breiter als 2,00 m über drehbare Doppelrollen im Bereich der Vertikalnähte.
Rauchschutzbehang, nicht brennbar DIN 4102-A2, aus Glasfilamentgewebe, polyuretanbeschichtet, Gewicht 620 gr/m2.Fallstab, trapezförmig aus sendzimierverzinktem Stahlblech. Behangaufnahme mittels nicht brennbarem Kederpro.
Rechtsgrundlagen
Landesbauordnung (LBO)
Musterbauordnung (MBO)
§ 3 Allgemeine Anforderungen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Brandschutz für den speziellen Einsatz
Vorsprung durch technische Innovationen haben einen festen Platz bei BuS-Concept.
Im Wandel der Zeit kommen immer wieder neue Produkte auf dem Markt, einige sind sinnvoll, wiederum andere setzen sich nicht durch.
Beispiel Copy-Cap
Kopierer haben ein großes Brandentstehungsrisiko durch die Beheizung der Fixiereinheit. Ein Versagen des Thermoschalters führt zur Überhitzung und dann zum Entstehungsbrand.
Wir bieten Ihnen Problemlösungen.
Wir differenzieren und behalten somit die Nase vorn.
Bei Innovationen geht es nicht immer um die Erfindung des Rades. Schon kleine Innovationen tragen oftmals, zu Verbesserungen bei. Sie helfen, Verfahrensabläufe zu vereinfachen, sie bringen Verbesserungen im Betrieb durch Optimierung in der Sicherheitstechnik, Schutz für Mensch, Material und Umwelt. Sie sind für den täglichen Einsatz bestimmt, sodass Sie Ihnen einen großen Nutzen bieten.
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Feuerschutzabschlüsse:
Brandschutz, den man nicht sieht!
Hier erhalten Sie einen Überblick unseres breiten Angebots an Feuerschutzabschlüssen für große Öffnungen, Decken, Fassaden oder zur Sektionsbildung.
Rechtsgrundlagen
Landesbauordnung (LBO)
Musterbauordnung (MBO)
§ 3 Allgemeine Anforderungen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Gesetze
Gesetzliche Verordnungen, Richtlinien, Erlasse sowie die permanente Veränderungen in der Technologie sind für uns eine tägliche Herausforderung.
Wir stellen uns dieser Herausforderung und berücksichtigen im Hinblick auf die gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen die Wünsche unserer Kunden auf die speziellen örtlichen Gegebenheiten.