Wartungen, Instandhaltung und Reparaturen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
Instandhaltungsarbeiten an Sicherheitseinrichtungen nur von Sachkundigen vorgenommen werden,
Sicherheitseinrichtungen nicht verändert, unwirksam gemacht oder entfernt werden.
Zu den Instandhaltungsarbeiten zählen z.B. Reparieren, Einstellen, Auswechseln. Sicherheitseinrichtungen sind z.B. Feuerlöschgeräte- und Anlagen, brandschutz-und sicherheitstechnische Einrichtungen ect.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über das jeweilige Arbeitsmittel hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN- bzw. EN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Feuerlöschgeräten- und Anlagen beurteilen kann.
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen z.B. Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen oder elektrische Rauchwärmeabzugsanlagen dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß den elektrotechnischen Regeln vorgenommen werden.
Es dürfen nur Ersatzteile verwendet werden, die den vom Hersteller festgelegten Anforderungen entsprechen.
Informationen
Rechtsgrundlagen
Gefahrenmeldetechnik)
Fachgerechte Wartung und Instandhaltung
Die ordnungsgemäße Instandhaltung ist eine Grundvoraussetzung, um die Betriebsbereitschaft und -sicherheit von Gefahrenmeldeanlagen / Brandschutzanlagen zu erhalten.
Hierbei hängen Art und Umfang der nötigen Wartungsarbeiten und Prüfungen in hohem Umfang von Knowhow des Fachunternehmens und der Konzeption der Anlagentechnik ab.
Der Aufwand für die Instandhaltung ist wegen des höheren Grads an Komplexität und Flexibilität in der Regel höher als bei baulichen Maßnahmen, auch wenn regelmäßige Überprüfungen teilweise automatisiert ablaufen können.
Brandschutztechnische Anlagen erfordern im Vergleich zum baulichen Brandschutz besondere Aufmerksamkeit. Nutzungsänderungen müssen in beiden Fällen in das Brandschutzkonzept einfließen. In dem Anlagenverbund muss die Auswirkung von möglichen Fehlern auf alle Anlagenteile betrachtet werden. Zwar dürfen einzelne Fehler das Sicherheitsniveau lokal geringfügig absenken, sich aber keinesfalls negativ auf das Schutzziel im Gesamtkonzept auswirken.
Viel zu oft wird die Komplexibilität der Brandschutztechnischen Anlagen unterschätzt. Folge: Es treten unbemerkt Sicherheitslücken auf, die fatale Folgen mit sich ziehen können.
Wir stehen Ihnen gerne als sachkundiges Personal zur Seite.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Ortstermin!
Informationen
Wartungsintervall:
Brandmeldeanlage 1/4 jährlich
Einbruchmeldeanlage 1/4 jährlich
Zutrittskontollsysteme 1/2 jährlich
Videotechnik 1/2 jährlich
Funksysteme BMA/EMA 1/4 jährlich
Rechtsgrundlagen
Prüfverordnung (PrüfVO NRW)
Brandmeldeanlage:
DIN 14675 EN 54/ DIN VDE 0833-1
Art der Prüfung Wiederholungsprüfung
Einbruchmeldeanlage:
DIN EN 50131-1 / DIN VDE 0833-1
Art der Prüfung Wiederholungsprüfung
Zutrittskontrolle:
DIN EN 50131 Abschnitt 9 festgelegt
Art der Prüfung Wiederholungsprüfung
Videotechnik:
DIN EN 50132-1 /DIN VDE 0833 /800 DIN 33450
Art der Prüfung Wiederholungsprüfung
Funksysteme BMA/EMA:
DIN 14675 EN 54/ DIN VDE 0833-1
DIN EN 50131-1 / DIN VDE 0833-1
Art der Prüfung Wiederholungsprüfung
Bau- und Sicherheitstechnische Anlagen
Mit der Kompensation baulicher Brandschutz-Maßnahmen durch den anlagentechnischen Brandschutz steigen die Anforderungen an die verwendeten Systeme und an ihre sinnvolle Verknüpfung.
Ein ausgewogenes Brandschutz-konzept muss die integrierte Sicht auf alle Bestandteile des Brandschutzes abbilden, einschließlich komplexer Wechselwirkungen.
Die Funktion, brandabschnittsbildender Einrichtungen in Wände und Decken, muss bei der Durchführung von Installationen im Störfall erhalten bleiben.
Eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung ist eine Voraussetzung für die Betriebssicherheit der Einrichtungen.
Werden Maßnahmen durchgeführt, sind die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR einzuhalten.
Wir stehen Ihnen gerne als sachkundiges Personal zur Seite.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Ortstermin!
Informationen
Wartungsintervall:
Rauchabzugsanlage jährlich
Brandschutzklappen jährlich
Brandschotts jährlich
Brandschutztüren- und tore jährlich
Feststellanlage jährlich
Fluchtwegsicherungsysteme jährlich
Feuerschutztresor jährlich
Gefahrstoffschrank 1/4 jährlich
Rechtsgrundlagen
Rauchabzugsanlage:
Musterbauordnung (MBO), Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO)
DIN 18232-2 und DIN EN 12101/DIN VDE 0833-1
Brandschutzklappe:
Musterbauordnung (MBO), Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO)
DIN 1946-4 1999-03 Raumlufttechnische Anlagen
EN DIN 1946-4 2005-04 Raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern
Brandschotts:
DIN 4102 und EN 13501-1 bautechnischer Brandschutz
Brandschutztür-und tor:
Musterbauordnung (MBO), Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO)
Feuerlöschgeräte und -anlagen
Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle vorbereitenden Maßnahmen, die einen Brand verhüten, schnell bekämpfen und der Rettung von Personen dienen.
Neben dem baulichen Brandschutz (z. B. Brandverhalten von Baustoffen, Feuerwiderstand der Bauteile, Rettungswege) und dem organisatorischen Brandschutz (u. a. Brandsicherheitsschau, Brandschutzerziehung und -aufklärung) spielt der anlagentechnische Brandschutz eine große Rolle. Rauch- und Wärmeabzugs-, Lösch- und Brandmeldeanlagen sind hier beispielsweise angesprochen.
Auch nach dem Kauf und erfolgter Installation werden wir Ihren Ansprüchen gerecht.
Regelmäßige Wartung und Pflege der installierten Geräte und Anlagen sichern deren Betriebsbereitschaft. Nur so kann das hohe Maß an Sicherheit, das von Einrichtungen und Anlagen erwartet wird, dauerhaft gewährleistet werde.
Hier ist es unerlässlich, dass die Watungen von Sachkundigen Personal durchgeführt wird.
Wir stehen Ihnen gerne als sachkundiges Personal zur Seite.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Ortstermin!
Informationen
Wartungsintervall:
Feuerlöscher 2 Jahre
fahrbare Löschgeräte 2 Jahre
bei Gefahrgutklasse 12 GGVS jährlich
Kleinlöschanlgen jährlich
formbeständige Schläuche jährlich
C-Druckschläuche 5 Jahre
Wand-, Über- und Unterflurhydrant jährlich
Trockensteigleitung Naß/Trocken jährlich
Druckerhöhungsanlage jährlich
Rechtsgrundlagen
Feuerlöschgeräte
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Arbeitsstättenverordnung ASR 13/1.2 ASR A2.2 GUV-R133
Kleinlöschanlage
GUV-R133 und DIN 14497
Wandhydrant
nach DIN 14461 Teil 1-2 /DIN 14811/DIN 14818-1
Unterflurhydrant/Ünterflurhydrant
nach DIN 3221/3222, DIN EN 14384
Steigleitung nass/trocken
nach DIN 14461 Teil 1-5
Druckerhöhungsanlage
VDI-Richtlinie 3810-2
DIN EN 671-3 u. DIN 14462
Gesetze
Gesetzliche Verordnungen, Richtlinien, Erlasse sowie die permanente Veränderungen in der Technologie sind für uns eine tägliche Herausforderung.
Wir stellen uns dieser Herausforderung und berücksichtigen im Hinblick auf die gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen die Wünsche unserer Kunden auf die speziellen örtlichen Gegebenheiten.