Wartungen, Instandhaltung und Reparaturen

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass

Instandhaltungsarbeiten an Sicherheitseinrichtungen nur von Sachkundigen vorgenommen werden,
Sicherheitseinrichtungen nicht verändert, unwirksam gemacht oder entfernt werden.

Zu den Instandhaltungsarbeiten zählen z.B. Reparieren, Einstellen, Auswechseln. Sicherheitseinrichtungen sind z.B. Feuerlöschgeräte- und Anlagen, brandschutz-und sicherheitstechnische Einrichtungen ect.

Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über das jeweilige Arbeitsmittel hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN- bzw. EN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Feuerlöschgeräten- und Anlagen beurteilen kann.

Arbeiten an elektrischen Einrichtungen z.B. Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen oder elektrische Rauchwärmeabzugsanlagen dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß den elektrotechnischen Regeln vorgenommen werden.

Es dürfen nur Ersatzteile verwendet werden, die den vom Hersteller festgelegten Anforderungen entsprechen.

Informationen

Rechtsgrundlagen

Gesetze

Gesetzliche Verordnungen, Richtlinien, Erlasse sowie die permanente Veränderungen in der Technologie sind für uns eine tägliche Herausforderung.
Wir stellen uns dieser Herausforderung und berücksichtigen im Hinblick auf die gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen die Wünsche unserer Kunden auf die speziellen örtlichen Gegebenheiten.