Fachseminare 2024

Sicherheit ist mehr als nur ein Thema

Sicherheit ist mehr als nur ein Thema – es ist eine Verpflichtung. Bei BuS-Concept-Akademie verstehen wir die Bedeutung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befähigen, in Notfallsituationen schnell und effektiv zu handeln.

Unsere Schulungen für Brandschutzbeauftragte, Evakuierungsbeauftragte, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer bieten Ihnen das Wissen und die Fähigkeiten, um Gefahren zu erkennen, vorzubeugen und im Ernstfall richtig zu reagieren.

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Entscheiden Sie sich für eine Schulung bei BuS-Concept-Akademie und investieren Sie in Ihre Zukunft und die Sicherheit Ihres Unternehmens. Gemeinsam können wir eine sichere und geschützte Umgebung schaffen.

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Ihre Mitarbeiter zu Sicherheitsexperten werden.

BuS-Concept-Akademie – Ihre Partner für umfassende Sicherheit.

Zielgruppen

Bei der BuS-Concept-Akademie sind wir spezialisiert auf Schulungen für

  • Brandschutzbeauftragte
  • Evakuierungsbeauftragte
  • Brandschutzhelfer
  • Evakuierungshelfer in Industrie- und Herstellerbetrieben
  • Dienstleistungsunternehmen
  • Pflegeeinrichtungen
  • Verwaltungen
  • Verkaufs- und Versammlungsstätten
  • Facility Management

Warum sollten Sie sich für eine Schulung bei BuS-Concept-Akademie entscheiden? Ganz einfach:

Kompetenz:
Unser Team aus erfahrenen Experten verfügt über fundiertes Fachwissen in den Bereichen Brandschutz und Evakuierung. Wir sind bestens ausgebildet, um Ihnen das nötige Know-how zu vermitteln, das Sie brauchen, um im Ernstfall besonnen agieren zu können.

Praxisorientiert:
Unsere Schulungen sind praxisnah und realitätsgetreu gestaltet. Wir simulieren reale Szenarien, damit Sie Ihre Fertigkeiten in einer sicheren Umgebung ausprobieren und verbessern können. Damit sind Sie bestens vorbereitet, um mögliche Gefahrensituationen effektiv zu bewältigen.

Individuelle Betreuung:
Bei BuS-Concept-Akademie steht die persönliche Betreuung im Fokus. Unsere Schulungsgruppen sind bewusst klein gehalten, um eine optimale Interaktion und individuelle Unterstützung zu gewährleisten. Wir gehen auf Ihre Bedürfnisse ein und überzeugen uns, dass Sie das erforderliche Wissen und Selbstbewusstsein erlangen, um in Ihrer Rolle als Sicherheitsexperte zu brillieren.

Zertifiziert:
Nach erfolgreichem Abschluss unserer Schulungen erhalten Sie ein offizielles Zertifikat, welches Ihre Kompetenz als Brandschutzbeauftragter, Evakuierungsbeauftragter, Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer dokumentiert. Ein solches Zertifikat ist nicht nur ein Zeichen für Ihre Professionalität, sondern stärkt auch Ihr Vertrauen in Ihre Fähigkeiten.

Unsere Schulungs-Angebote:

Ausbildung

Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherheit von Mitarbeitern und Gebäuden.

Seine Aufgabe besteht darin, vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um Brände zu verhindern und im Fall eines Brandes schnelle und effektive Maßnahmen zu ergreifen.

Risikobewertung:
Der Brandschutzbeauftragte erstellt eine systematische Risikobewertung, um potenzielle Brandgefahren zu identifizieren. Hierbei werden bauliche, organisatorische und betriebliche Aspekte berücksichtigt. Durch diese Analyse werden frühzeitig Risiken erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen, um Brände zu verhindern.

Beratung und Schulung:
Der Brandschutzbeauftragte berät das Unternehmen in allen Fragen des Brandschutzes und informiert alle Mitarbeiter über richtige Verhaltensweisen im Falle eines Brandes. Durch Schulungen, Trainings und Unterweisungen trägt er dazu bei, das Bewusstsein für Brandschutzmaßnahmen zu schärfen und das richtige Verhalten im Ernstfall zu fördern.

Brandschutzkonzepte und Maßnahmenplanung:
Der Brandschutzbeauftragte erarbeitet Brandschutzkonzepte, in denen verschiedene Maßnahmen festgelegt werden, um Brände zu verhindern, zu bekämpfen und Mitarbeiter zu schützen. Dazu können beispielsweise die Installation von Brandmeldeanlagen, Feuerlöschern oder Fluchtwegplänen gehören. Durch eine strukturierte Planung wird die Sicherheit von Mitarbeitern und Gebäuden erhöht.

Vorbeugende Maßnahmen:
Der Brandschutzbeauftragte sorgt dafür, dass vorbeugende Maßnahmen wie Wartung und Überprüfung von Brandmeldeanlagen, Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen regelmäßig durchgeführt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass sie im Ernstfall ordnungsgemäß funktionieren und Mitarbeiter schnell reagieren können.

Zusammenarbeit mit Behörden:
Der Brandschutzbeauftragte arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Dies trägt dazu bei, dass Gebäude den Sicherheitsstandards entsprechen und mögliche Schwachstellen frühzeitig behoben werden.

Der Brandschutzbeauftragte spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Sicherheit von Mitarbeitern und Gebäuden. Durch seine Fachkenntnisse und sein Engagement trägt er dazu bei, Brände zu verhindern oder ihre Auswirkungen zu minimieren, und schafft so eine sichere Arbeitsumgebung für alle Beteiligten.

Die rechtlichen Grundlagen für den Brandschutzbeauftragten in Deutschland basieren hauptsächlich auf den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Diese Vorschrift enthält allgemeine Grundsätze für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie legt unter anderem fest, dass ein Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellen muss, wenn es erforderlich ist.
  • DGUV Vorschrift 205-003 „Brandschutzbeauftragte“: Hier sind die Anforderungen an die Ausbildung, Qualifikation und Aufgaben des Brandschutzbeauftragten festgelegt. Es werden unter anderem die Bereiche Brandschutzmanagement, Brandrisikobewertung, Brandschutzorganisation und Brandschutzaufklärung behandelt.
  • DGUV Regel 105-003 „Prüfungen von Brandschutzbeauftragten“: In dieser Regel sind die Anforderungen für die Prüfung und Zertifizierung von Brandschutzbeauftragten festgelegt. Sie legt fest, welche Inhalte in der Prüfung behandelt werden müssen und wie die Zertifizierung erfolgt.

Darüber hinaus können je nach Bundesland und Art der Institution weitere landesspezifische Brandschutzgesetze und -verordnungen gelten, die ebenfalls die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten regeln.

Der Brandschutzbeauftragte ist in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Nach §10 ArbStättV ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, sofern es aufgrund der Art der Tätigkeiten, der Anzahl der Beschäftigten oder der Größe der Betriebsstätte erforderlich ist.

Die genauen Anforderungen an den Brandschutzbeauftragten werden in der VdS 3111  und vfdb-Richtlinie 12-09/01 „Brandschutzbeauftragte“ der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) festgelegt. Diese Richtlinie definiert unter anderem die Qualifikationen, Ausbildung, Zuständigkeiten und Pflichten des Brandschutzbeauftragten.

Der Brandschutzbeauftragte muss demnach über eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten technischen oder naturwissenschaftlichen Beruf verfügen und eine zusätzliche Weiterbildung im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes absolviert haben. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 64 Unterrichtsstunden und muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

Zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten zählen unter anderem die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen, die Überwachung der Brandschutzverordnung und der Brandschutzordnung, die Planung und Durchführung von Brandschutzübungen, die Schulung und Unterweisung der Beschäftigten sowie die Durchführung regelmäßiger Brandschutzbegehungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Brandschutzbeauftragte eine beratende und unterstützende Funktion hat und keine hoheitlichen Befugnisse besitzt. Er ist kein Freistellung von anderen verantwortlichen Personen oder Behörden.

Darüber hinaus gibt es auch noch weitere Gesetze und Verordnungen, die den Brandschutz betreffen, wie zum Beispiel die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Diese regeln weitere Anforderungen zum baulichen Brandschutz und zum betrieblichen Brandschutz in Arbeitsstätten.

Schulungszeit: 7 Tage

Ausbildung

Brandschutzhelfer

Sorgen Sie für Sicherheit und schützen Sie Menschenleben -machen Sie eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer!

Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz für unsere Brandschutzhelferschulung, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil!

Im theoretischen Teil vermitteln wir Ihnen umfassendes Wissen zu wichtigsten Themen rund um den Brandschutz.

Erfahren Sie alles über Brandursachen, verschiedene Brandszenarien und die richtige Alarmierung und Evakuierung im Ernstfall. Zudem lernen Sie den Umgang mit Feuerlösch- und Rettungseinrichtungen sowie ortsfesten Feuerlöschanlagen.

Wir geben Ihnen Einblicke in effektive Löschtaktiken zur Brandbekämpfung und zeigen Ihnen Maßnahmen zur effektiven Brandverhütung auf. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf den rechtlichen Grundlagen sowie den Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzhelfers.

Im praktischen Teil bieten wir Ihnen eine einzigartige Möglichkeit, Ihre Kenntnisse in realistischen Simulationen zu vertiefen.

Wir stellen Ihnen verschiedene Szenarien wie Flächenbrand, Gasbrand, Fettbrand, Staubexplosion, Druckgefäßzerknall, Lithium-Ionen-Akkus und Dammy zur Auswahl. So haben Sie die Möglichkeit, die Simulationen speziell für Ihren Betrieb zusammenzustellen.

Unsere Simulationseinrichtungen befinden sich auf einem speziell ausgestatteten Feuerwehrauto (TLF), damit Sie auch die volle Leistungsfähigkeit eines Tanklöschfahrzeugs erleben können.

Die gesetzliche Grundlage für die Brandschutzhelferausbildung in Deutschland ist in der DGUV Information 205-023 (bisher BGI/GUV-I 5182) sowie der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ festgelegt. Hierin werden die Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz und die Auswahl sowie Ausbildung von Brandschutzhelfern definiert.

Die DGUV Information 205-023 gibt Empfehlungen für die Organisation und Ausführung von betrieblichen Brandschutzhelferausbildungen. Sie legt fest, dass die Brandschutzhelferausbildung eine theoretische und praktische Schulung beinhalten sollte, um den Teilnehmern das erforderliche Wissen und die Fertigkeiten für das richtige Verhalten im Brandfall zu vermitteln.

Die ASR A2.2 ergänzt die DGUV Information 205-023 und enthält konkrete Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz. Sie legt unter anderem fest, dass Betriebe ausreichend Brandschutzhelfer benennen und deren Ausbildung sicherstellen sollten.

Darüber hinaus können je nach Bundesland und Art des Betriebs weitere landes- und branchenspezifische Vorschriften und Verordnungen gelten, die die Anforderungen an die Brandschutzhelferausbildung konkretisieren.

Es ist wichtig, dass Betriebe die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Brandschutzhelferausbildung einhalten, um die Sicherheit der Beschäftigten und des Betriebs zu gewährleisten und potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren.

Schulungszeit: 3 Stunden

Ausbildung

Evakuierungsbeauftragter

Werden Sie Experte in Evakuierungssituationen und eröffnen Sie sich spannende Karrieremöglichkeiten als Evakuierungsbeauftragter!

Mit unserer Ausbildung profitieren Sie von umfassendem Wissen und praktischer Erfahrung, um Menschen in Notsituationen zu helfen und Leben zu retten.

Risikobewertung:
Der Brandschutzbeauftragte erstellt eine systematische Risikobewertung, um potenzielle Brandgefahren zu identifizieren. Hierbei werden bauliche, organisatorische und betriebliche Aspekte berücksichtigt. Durch diese Analyse werden frühzeitig Risiken erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen, um Brände zu verhindern.

Beratung und Schulung:
Der Brandschutzbeauftragte berät das Unternehmen in allen Fragen des Brandschutzes und informiert alle Mitarbeiter über richtige Verhaltensweisen im Falle eines Brandes. Durch Schulungen, Trainings und Unterweisungen trägt er dazu bei, das Bewusstsein für Brandschutzmaßnahmen zu schärfen und das richtige Verhalten im Ernstfall zu fördern.

Brandschutzkonzepte und Maßnahmenplanung:
Der Brandschutzbeauftragte erarbeitet Brandschutzkonzepte, in denen verschiedene Maßnahmen festgelegt werden, um Brände zu verhindern, zu bekämpfen und Mitarbeiter zu schützen. Dazu können beispielsweise die Installation von Brandmeldeanlagen, Feuerlöschern oder Fluchtwegplänen gehören. Durch eine strukturierte Planung wird die Sicherheit von Mitarbeitern und Gebäuden erhöht.

Vorbeugende Maßnahmen:
Der Brandschutzbeauftragte sorgt dafür, dass vorbeugende Maßnahmen wie Wartung und Überprüfung von Brandmeldeanlagen, Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen regelmäßig durchgeführt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass sie im Ernstfall ordnungsgemäß funktionieren und Mitarbeiter schnell reagieren können.

Zusammenarbeit mit Behörden:
Der Brandschutzbeauftragte arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Dies trägt dazu bei, dass Gebäude den Sicherheitsstandards entsprechen und mögliche Schwachstellen frühzeitig behoben werden.

Der Brandschutzbeauftragte spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Sicherheit von Mitarbeitern und Gebäuden. Durch seine Fachkenntnisse und sein Engagement trägt er dazu bei, Brände zu verhindern oder ihre Auswirkungen zu minimieren, und schafft so eine sichere Arbeitsumgebung für alle Beteiligten.

Die rechtlichen Grundlagen für den Brandschutzbeauftragten in Deutschland basieren hauptsächlich auf den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Diese Vorschrift enthält allgemeine Grundsätze für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie legt unter anderem fest, dass ein Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellen muss, wenn es erforderlich ist.
  • DGUV Vorschrift 205-003 „Brandschutzbeauftragte“: Hier sind die Anforderungen an die Ausbildung, Qualifikation und Aufgaben des Brandschutzbeauftragten festgelegt. Es werden unter anderem die Bereiche Brandschutzmanagement, Brandrisikobewertung, Brandschutzorganisation und Brandschutzaufklärung behandelt.
  • DGUV Regel 105-003 „Prüfungen von Brandschutzbeauftragten“: In dieser Regel sind die Anforderungen für die Prüfung und Zertifizierung von Brandschutzbeauftragten festgelegt. Sie legt fest, welche Inhalte in der Prüfung behandelt werden müssen und wie die Zertifizierung erfolgt.

Darüber hinaus können je nach Bundesland und Art der Institution weitere landesspezifische Brandschutzgesetze und -verordnungen gelten, die ebenfalls die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten regeln.

Der Brandschutzbeauftragte ist in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Nach §10 ArbStättV ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, sofern es aufgrund der Art der Tätigkeiten, der Anzahl der Beschäftigten oder der Größe der Betriebsstätte erforderlich ist.

Die genauen Anforderungen an den Brandschutzbeauftragten werden in der vfdb-Richtlinie 12-09/01 „Brandschutzbeauftragte“ der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) festgelegt. Diese Richtlinie definiert unter anderem die Qualifikationen, Ausbildung, Zuständigkeiten und Pflichten des Brandschutzbeauftragten.

Der Brandschutzbeauftragte muss demnach über eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten technischen oder naturwissenschaftlichen Beruf verfügen und eine zusätzliche Weiterbildung im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes absolviert haben. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 64 Unterrichtsstunden und muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

Zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten zählen unter anderem die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen, die Überwachung der Brandschutzverordnung und der Brandschutzordnung, die Planung und Durchführung von Brandschutzübungen, die Schulung und Unterweisung der Beschäftigten sowie die Durchführung regelmäßiger Brandschutzbegehungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Brandschutzbeauftragte eine beratende und unterstützende Funktion hat und keine hoheitlichen Befugnisse besitzt. Er ist kein Freistellung von anderen verantwortlichen Personen oder Behörden.

Darüber hinaus gibt es auch noch weitere Gesetze und Verordnungen, die den Brandschutz betreffen, wie zum Beispiel die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Diese regeln weitere Anforderungen zum baulichen Brandschutz und zum betrieblichen Brandschutz in Arbeitsstätten.

Schulungszeit: 1 Tag

Ausbildung

Evakuierungshelfer

In einer Welt, in der Unfälle, Naturkatastrophen und andere Gefahren allgegenwärtig sind, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir gut vorbereitet sind.

Als Evakuierungshelfer werden Sie Teil eines Teams, das im Ernstfall für eine geordnete Evakuierung sorgt und Menschen in Sicherheit bringt.

Im theoretischen Teil vermitteln wir Ihnen umfassendes Wissen zu wichtigsten Themen rund um den Brandschutz.

Erfahren Sie alles über Brandursachen, verschiedene Brandszenarien und die richtige Alarmierung und Evakuierung im Ernstfall. Zudem lernen Sie den Umgang mit Feuerlösch- und Rettungseinrichtungen sowie ortsfesten Feuerlöschanlagen.

Wir geben Ihnen Einblicke in effektive Löschtaktiken zur Brandbekämpfung und zeigen Ihnen Maßnahmen zur effektiven Brandverhütung auf. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf den rechtlichen Grundlagen sowie den Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzhelfers.

Im praktischen Teil bieten wir Ihnen eine einzigartige Möglichkeit, Ihre Kenntnisse in realistischen Simulationen zu vertiefen.

Wir stellen Ihnen verschiedene Szenarien wie Flächenbrand, Gasbrand, Fettbrand, Staubexplosion, Druckgefäßzerknall, Lithium-Ionen-Akkus und Dammy zur Auswahl. So haben Sie die Möglichkeit, die Simulationen speziell für Ihren Betrieb zusammenzustellen.

Unsere Simulationseinrichtungen befinden sich auf einem speziell ausgestatteten Feuerwehrauto (TLF), damit Sie auch die volle Leistungsfähigkeit eines Tanklöschfahrzeugs erleben können.

Die gesetzliche Grundlage für die Brandschutzhelferausbildung in Deutschland ist in der DGUV Information 205-023 (bisher BGI/GUV-I 5182) sowie der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ festgelegt. Hierin werden die Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz und die Auswahl sowie Ausbildung von Brandschutzhelfern definiert.

Die DGUV Information 205-023 gibt Empfehlungen für die Organisation und Ausführung von betrieblichen Brandschutzhelferausbildungen. Sie legt fest, dass die Brandschutzhelferausbildung eine theoretische und praktische Schulung beinhalten sollte, um den Teilnehmern das erforderliche Wissen und die Fertigkeiten für das richtige Verhalten im Brandfall zu vermitteln.

Die ASR A2.2 ergänzt die DGUV Information 205-023 und enthält konkrete Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz. Sie legt unter anderem fest, dass Betriebe ausreichend Brandschutzhelfer benennen und deren Ausbildung sicherstellen sollten.

Darüber hinaus können je nach Bundesland und Art des Betriebs weitere landes- und branchenspezifische Vorschriften und Verordnungen gelten, die die Anforderungen an die Brandschutzhelferausbildung konkretisieren.

Es ist wichtig, dass Betriebe die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Brandschutzhelferausbildung einhalten, um die Sicherheit der Beschäftigten und des Betriebs zu gewährleisten und potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren.

Schulungszeit: 3 Stunden