Brandschutztrainingsschulung

Das Brandrisiko steigt von Jahr zu Jahr...
Fast täglich erreichen uns Nachrichten über Brände, die verheerende Folgen haben.
Die Schäden gehen in die Milliarden!
In Deutschland und in allen anderen europäischen Ländern existieren Gesetze, Vorschriften und Verordnungen für gewerbliche Betriebe, die regelmäßige Mitarbeiterschulungen vorschreiben:
Mindestens einmal jährlich sollten Sie Brandschutztrainingsschulungen für Ihre Mitarbeiter durchführen!
Sicherheit, statt Ungewissheit!
Dieses setzt voraus, dass sich Mitarbeiter im Ernstfall nicht erst die Bedienungsanleitung des Handfeuerlöschers durchlesen müssen, sondern durch kompetente Brandschutzschulungen und Brandschutzübungen gezielt gegen den Brand vorgehen und somit Schlimmeres verhindern können.
Die Trainingsschulungen sind ein wichtiger Bestandteil Ihrer eigenen Sicherheit. Selbst kleine Brände verursachen bereits Personen-, Sach- und Umweltschäden. Oft genug kommt es vor, dass man nach einem Brand sogar vor dem "Aus" steht.
Das Risiko - die Lösung!
Unsere Trainingsschulungen berücksichtigen demzufolge die verschiedenen Interessenbereiche und setzen entsprechende Schwerpunkte.
Wir bereiten Sie auf den Ernstfall vor!
Durch theoretischen Unterricht, Videoanschauungsmaterial und natürlich auch durch praktische Übungen vor Ort, praktizieren wir individuell auf ihren Betrieb zugeschnittene Brandschutzschulungen und Übungen. Diese machen auf mögliche Gefahren aufmerksam und vermitteln gleichzeitig notwendiges, lebenswichtiges Basiswissen.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Ortstermin!

Informationen
Die theoretische Schulung wird von einem Schulungsleiter durchgeführt mit fundierter Qualifikation im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Des Weiteren stehen ihm zwei Brandschutzhelfer zur Seite, die die praktischen Übungen durchführen.
Die Schulung beinhaltet einen theoretischen Teil sowie einen praktischen Teil.
Ein Teilnehmerzertifikat wird dann von unserem Schulungsleiter ausgehändigt.

Rechtsgrund- lagen
Sonderbauverordnung (SBauVO)
Betriebliche Brandschutzschulung nach BGV A1 § 4 und § 22 (2)
