Arbeitssicherheitsschulungen

Unterweisung

Häufig haben Unfälle oder Störfälle ihre Ursache im menschlichen Verhalten. Jede Strategie, die eine Verminderung von Unfällen und Störfällen zum Ziel hat, muss daher zwangsläufig beim Verhalten ansetzen. Es gilt, zur Gewohnheit gewordenes, unsicheres oder unüberlegtes Verhalten in sicheres Verhalten zu verändern. Informationen, z.B. in Form der Unterweisung, sind ein wichtiges Element in diesem Prozess.

Eine unterlassene Unterweisung bedeutet im juristischen Sinne, zumindest ein Pflichtversäumnis, eine Pflichtverletzung.

Ziel und Inhalte von Unterweisungen

Ziel der Unterweisung soll es sein, die Mitarbeiter auf einen Wissensstand zu bringen, der ihnen das Erkennen von Gesundheitsgefahren ermöglicht, sie zum sicheren Arbeiten befähigt und sie in die Lage versetzt, im Falle eines Notfalles richtig zu handeln.

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Informationen

Gemäß dem Paragraphen 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Unternehmer des Weiteren zu einer regelmäßig stattfindenden Unterweisung seiner Mitarbeiter verpflichtet. Hält sich ein Unternehmer nicht an die Gesetze zum Zweck der Arbeitssicherheit, so drohen mitunter hohe Strafen.

Die Unterweisung ist bei uns Chefsache. Daher stellen wir Ihnen einen erfahrenen Sicherheitsingenieur zur Seite, der die Schulungen mit einem hohen Maß an Verantwortung bei Ihnen durchführt.

Rechtsgrund- lagen

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitsstättenregeln (ASR)