Brandschutzkonzepte

Das Brandschutzkonzept eines Gebäudes basiert auf der Gefährdungsanalyse, in der die Bauweise und Nutzung, die vorhandenen Brandlasten und die Gefährdung von Personen und Sachwerten untersucht werden. Ausgehend von baulichen Brand- und Rauchbegrenzungen und der Verfügbarkeit der hilfeleistenden Stellen, werden die Maßnahmen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes beschrieben, mit dem Schutzziel, welches auf wirtschaftliche Weise erreicht werden kann.
Gemäß § 17 der BauO NRW haben Brandschutzmaßnahmen die Aufgabe, der Entstehung eines Brandes vorzubeugen sowie im Entstehungsfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu vermindern, wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen.
Darüber hinaus sollen schädigende Auswirkungen eines Brandes für die Umwelt vermindert und Sachwerte geschützt werden. Der Brandschutz umfasst also Maßnahmen sowohl des vorbeugenden als auch des abwehrenden Brandschutzes.
Daraus abgeleitet ist für eine bauliche Anlage

Die Verminderung einer dieser Maßnahmen muss zwangsläufig eine Erhöhung der anderen zur Folge haben, um das gleiche Maß an Sicherheit zu gewährleisten (Kompensationsmaßnahmen).
Trotz aller Bemühungen wird es aus naheliegenden Gründen eine absolute Sicherheit gegen den Ausbruch eines Schadenfeuers nie geben. Das Brandrisiko kann jedoch durch vorbeugende, konstruktive Maßnahmen gemindert und somit kalkulierbar gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Brandschutz bereits zum integrierten Bestandteil des Planungsablaufes gehört.
Die Firma BuS-Concept erstellt Ihnen gerne ein Brandschutzkonzept und hilft Ihnen bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen, die aus diesem Brandschutzkonzept hervorgehen.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
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Informationen
Ausführungshinweise zur Erstellung von Brandschutzkonzepten
- Allgemeine Hinweise
- Besondere Hinweise
- Flächen für die Feuerwehr
- Löschwasserversorgung / Hydrantenpläne
- Brandabschnitte / Rauchabschnitte
- Bauteile
- Rettungswege
- Rauch- und Wärmeabzugsanlage
- Einrichtungen und Geräte zur Brandbekämpfung
- Brandmeldeanlage (BMA)
- Feuerwehrpläne
- Betrieblicher Brandschutz
- Abweichungen zum Baurecht
- Abwehrender Brandschutz

Rechtsgrund- lagen
Brandschutzkontept nach § 9 BauPrüfVO NRW
Gesetzliche Grundlagen
- Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- § 54 BauO NRW
- § 68 BauO NRW
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- § 9 BauPrüfVO
Der Sachverständige
- § 58 BauO NRW