Brandschutzgutachten

Das Brandschutzgutachten formuliert konkrete Anforderungen.
Wie alle Bauwerke unterliegen auch gewerbliche Bauten und Anlagen der Bauordnung. Sie können jedoch in der Regel nicht ausschließlich nach diesen Bestimmungen beurteilt werden.
Wie bei anderen Bauten besonderer Art und Nutzung sind besondere Beurteilungskriterien notwendig.
Hiernach können für gewerbliche Bauten besondere Anforderungen gefordert bzw. Erleichterungen genehmigt werden.
Die näheren Anforderungen sind für Industriebauten in der Industriebaurichtlinie definiert.
In die Entscheidung über eine zulässige Brandabschnittsgröße fließen nachfolgende Faktoren ein.
- Brandschutzanlagen
- automatische Brandmeldeanlagen
- Werkfeuerwehr mit Brandmeldeanlage
- flächendeckende Löschanlage
- Löschwasserversorgung abhängig von der Brandabschnittsfläche
- Lage und Zugänglichkeit, Flächen für die Feuerwehr
- zweigeschossige Industriebauten mit Zufahrten und Geschossen unter der
- Geländeoberfläche
- Flucht- und Rettungswege
- Rauchabzug, Wärmeabzüge ab 1600 m² nach DIN 18232
- selbsttätige Feuerlöschanlagen nach VDS- Richtlinuie
- Industriebekämpfungsabschnitte
- abwehrender Brandschutz
Nach der DIN 18230 – Brandschutz im Industriebau – führen wir Brandlastberechnungen durch, die zu einer Einstufung nach der Industriebaurichtlinie führen.
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten insbesondere hinsichtlich
- der Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile und der Brennbarkeit der Baustoffe,
- der Größe der Brandabschnitte bzw. der Brandbekämpfungsabschnitte,
- der Anordnung, Lage und Länge der Rettungswege
zu regeln.
Durch unsere Beratung und Hinweise können die Möglichkeiten und Grenzen der Industriebaurichtlinie/ DIN 18230 optimal genutzt werden.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Ortstermin!

Informationen
Beispiel:
Sie möchten eine neue Immobilie erwerben? Der Kaufpreis wurde bereits verhandelt?
Was können wir für Sie tun, um böse Überraschungen bei einem Erwerb auszuschließen?
Wir können eine gesamt gutachterliche Stellungnahme erstellen. Das bedeutet für Sie, dass vor Erwerb eines Gebäudes, Lagerhalle oder Produktionsstätte alle notwendigen Brandschutz- und sicherheitstechnischen Einrichtungen- und Anlagen von unseren Sachverständigen erfasst und geprüft werden. Sind hier Nachbesserungen notwendig oder entsprechen die Einrichtungen nicht dem Stand der Technik, werden diese Mängel im Gutachten erfasst und Lösungen aufgezeigt.
Leider ist die Erfahrung die, dass Käufer nach einem Erwerb mit zusätzlichen Kosten konfrontiert werden, die in der Planung gar nicht vorgesehen waren.
Mit unserem unabhängigen Gutachten haben Sie die Möglichkeit, den Kaufpreis neu zu verhandeln oder vom Kauf zurückzutreten.
Welche Entscheidung Sie auch treffen, mit unserer Unterstützung sind sie auf der sicheren Seite.

Rechtsgrund- lagen
- Landesbauordnung (LBO)
- Musterbauordnung (MBO)
- Leitungsanlagen-Richtlinien (MLAR)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStVO)
- Technische Prüfverordnung (PrüfVO NRW)
- Arbeitssicherheitsgesetz-ArbSichG/ASiG)
und weiteren notwendigen Gesetzen, Verordnungen,Richtlinien und Erlasse.