Fluchtwegsicherungssysteme
Die Hauptaufgabe von Fluchtwegsicherungssystemen ist die zuverlässige Öffnung der Türen in Gefahrensituationen bei gleichzeitigem Schutz gegen missbräuchliche Nutzung der Türen. Außer der manuellen Freigabe über den Nottaster ist auch eine automatische Freigabe z.B. über eine Brandmeldeanlage möglich.
Zeitweise sollen die gesicherten Fluchttüren aber für berechtige Personen begehbar sein, sei es von innen und/oder von außen, kurzzeitig oder auch für einen längeren Zeitraum. Zu diesem Zweck ist eine Freigabe - ohne Alarmierung - z.B. mit Schlüsseln oder über ein Zutrittskontrollsystem möglich.
Diese Systeme werden häufig am Flughafen, Messegebäuden, Theater, Kaufhäuser, Industriegebäude ect. zum schnellen öffnen von Fluchttüren eingesetzt.
Wir stehen Ihnen gerne als Facherrichter beratend zur Seite.
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Informationen
Türen mit einem Fluchtwegsicherungssystem können bei Gefahr einfach geöffnet werden. Sollte eine Türe jedoch unbefugt benutzt werden, ertönt ein Alarm. Mit einem Schlüssel kann die Türe auch jederzeit von befugten Personen geöffnet werden, ohne einen Alarm auszulösen.

Rechtsgrund- lagen
Die technischen Anforderungen als Prüfgrundlage für eine entsprechende Baumusterprüfung durch eine zertifizierte Prüfstelle sind in den Richtlinien über automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR) und den Richtlinien über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) dargelegt. Beide Richtlinien sind in der Bauregelliste A Teil 1 als technische Regeln für geregelte Bauprodukte genannt und somit bundesweit einheitlich anzuwenden.
