Feststellanlagen (FSA)

Jeder Brand beginnt mit einer unbemerkten Rauchentwicklung und der lautlosen Ausbreitung giftiger Rauchgase, die für den Menschen tödlich sind. Binnen kürzester Zeit sind Flucht- und Rettungswege verraucht und nicht mehr begehbar. Um die Ausbreitung der tödlichen Rauchgase über das gesamte Gebäude zu verhindern, müssen Türöffnungen zwischen Brandabschnitten geschlossen sein. Anders bei Rauch- und Feuerschutztüren, die mit einer Feststellanlage ausgestattet sind. Diese dürfen offen stehen, wenn das sichere Schließen der Tür im Anforderungsfall garantiert ist.

Die Systeme sind vielfältig, der Zweck eines Systems immer das gleiche, schnellstmögliche Brandabschnitte zu bilden. Dieses wird durch elektronische Branddetektierung und das Zusammenspiel mechanischer Einrichtungen sichergestellt.

Durch regelmäßige Wartungen und Instandsetzung der Feststellanlagen garantieren wir Ihnen, bei einem Störfall, das Funktionieren der Feuerschutzabschlüsse.

Wir stehen Ihnen gerne als Facherrichter beratend zur Seite.
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Informationen

Als Varianten von Feststellanlagen sind Geräte anzusehen, in denen ganze Feststellanlagen oder Teile davon integriert sind. Solche Varianten sind z.B.

  • Freilauf-Türschließer
  • Türschließer mit elektromagnetischer Feststellung
  • Automatik-Türschließer (Drehflügelantriebe)
  • Antriebe für Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse mit elektromagnetischer Feststellung
  • Schließfolgeregler mit Haftmagnet für zweiflügelige Türen.
Rechtsgrund- lagen

Die DIBt-Richtlinien legen fest, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden sollen.