Brandmeldeanlagen (BMA)

Seit frühesten Zeiten ist das Feuer dem Menschen Freund und Fluch.
Mittelalterliche Stadtgeschichten berichten von verheerenden Bränden, die ganze Straßenzüge oder Stadtteile hinwegrafften. War das Feuer einmal ausgebrochen, konnte es nur mit großer Mühe gestoppt werden.

Jeder Brand verläuft anders!!

Bei einem Brand zählt jede Sekunde. Brandmeldeanlagen können keinen Brand verhindern. Aber als zentraler Baustein, im anlagetechnischen Brandschutz, ermöglichen sie mit einer frühen Branderkennung die sichere Evakuierung von Personen und eine drastische Begrenzung der Sachschäden.

Daher ist eine Brandmeldeanlage unerlässlich.

Der Einsatz von Brandmeldeanlagen muss mit den Maßnahmen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes ein integraler Bestandteil des Brandschutzkonzeptes für Gebäude sein.

Nur die Gesamtheit dieser Maßnahmen stellt die Brandschutzwirkung für Personen und Sachwerte sicher.

Hier ist es unerlässlich, dass das Brandmeldekonzept für eine Brandmeldeanlage von zertifizierten Fachplanern und Errichtern umgesetzt wird und mit den zuständigen Stellen (z.B. Feuerwehr) Alarmarten sowie Alarmierungseinrichtungen festgelegt werden.

Wir stehen Ihnen gerne als Facherrichter beratend zur Seite.
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Informationen

Mit einer BMA müssen mindesten folgende Schutzziele erreicht werden:

  • Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase
  • schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen
  • automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen
  • schnelle Alarmierung der Feuerwehr und anderer hilfeleistenden Stellen
  • eindeutige Lokalisierung des Gefahrenbereiches und dessen Anzeige

Der Schutzumfang muss nach vier Kategorien festgelegt werden:

  • Vollschutz
  • Teilschutz
  • Schutz von Fluchtwegen
  • Einrichtungsschutz
Rechtsgrund- lagen

Landesbauordnung (LBO)

Die Systemanforderungen und technischen Anwendungsregeln sind in der DIN 14675, in der DIN EN 54 und in der DIN VDE 0833-2 festgelegt.