Feuerschutzverglasung

Die Schaffung von Transparenz, durch lichtdurchlässige Konstruktionen, ist fester Bestandteil der heutigen Architektur. An diese lichtdurchlässigen Bauteile werden brandschutztechnisch die gleichen Anforderungen gestellt, wie an raumabschließende Bauteile generell.
Die Entwicklung von Spezialgläsern für den Brandschutz ging zunächst von kleinen Licht- und Sichtöffnungen in Wänden und Türen aus. Heute sind großflächige F-Verglasungen mit schmalen Rahmenprofilen und integrierten Türanlagen möglich.
Durch die Erfüllung der brandschutztechnischen Anforderungen wird eine Entzündung brennbarer Stoffe auf der feuerabgekehrten Seite verhindert, Flucht- bzw. Rettungswege bleiben nutzbar.
Brandschutzverglasungen sind zulassungspflichtige Bauteile. Grundsätzlich muss der gesamte konstruktive Aufbau, einschließlich Rahmen bzw. tragender Konstruktion, der Türeinbauten, der Halterungs-, Befestigungs- und Dichtungsmaßnahmen nach DIN 4102 geprüft und vom DIBt Berlin zugelassen werden.
Wir stehen Ihnen gerne als Facherrichter beratend zur Seite.
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Informationen
Unsere Produktpalette umfasst z.Zt. bauausichtlich zugelassene Verglasungen und Türen in unterschiedlichen Bauweisen für die Klassifizierungen G 30, F 30,F 90 u. T 30.
Feuerschutzverglasungen bieten eine problemlose Verarbeitung und Montage unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten mit einer Vielzahl an Einbauvarianten. Durch Kombinationsmöglichkeiten als Schall,- Sicht- und Strahlenschutz.

Rechtsgrund- lagen
Landesbauordnung (LBO)
Musterbauordnung (MBO)
§ 3 Allgemeine Anforderungen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.