Brandschutzwände

Im Brandschutz unterscheidet man zwischen Brandwänden, Trennwänden, Flurtrennwänden, Treppenraumwänden und Außenwänden. Diese Wände müssen den Durchgang von Feuer und Rauch verhindern, damit der Ausbreitung eines Brandes vorgebeugt wird. Neben dieser Forderung nach dem Raumabschluss haben Wände häufig auch eine statische Funktion als tragendes oder aussteifendes Bauteil. Diese Funktion muss auch im Brandfall über einen definierten Zeitraum erhalten bleiben.
In Brandwände können Feuerschutztüren, Brandschutzklappen, Brandschutzverglasungen und Abschottungen für Kabel, Leitungen und Rohre eingebaut werden. Zur Erfüllung von Wärmeschutz- oder Schallschutzanforderungen können in die Wandhohlräume zusätzliche Dämmungen aus Mineralwolle eingebaut werden.
Diese Brandwände sind in der DIN 4102 in Feuerwiderstandsklassen eingestuft.
Wir stehen Ihnen gerne als Facherrichter beratend zur Seite.
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Informationen
Im Brandfall bleiben nur 3 Minuten zu Flucht!
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
Wir sorgen dafür, dass der brandsichere und vorschriftsmäßige Zustand jederzeit zu gewährleisten ist, denn - Brandschutzprobleme dulden keinen Aufschub !

Rechtsgrund- lagen
Landesbauverordnung (LBO)
Musterbauverordnung (MBO)
§ 3 Allgemeine Anforderungen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.