Brandschutzunterdecken

Im Brandschutz unterscheidet man zwischen Massivdecken, Brandschutzunterdecken, Trapetzblechdecken, selbständige Unterdecken sowie Decken in Sonderbauweise z.B. Kappendecke.
Die Ausführungen der Brandschutzdecken können in F 30 A+B bis F 90 A+B bestehend aus Metallkonstruktion CD und UD Profilen, Mineralwolle der Baustoffklasse A mit einen Schmelzpunkt von 1000 C und Feuerschutzplatten von einlagiger bis zweilagiger Beplankung erstellt werden. Brandschutzdecken in einer Deckendicke von 50 mm bis 80 mm sind lieferbar.
Brandschutzdecken-Einbaubereich 1:
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Brandschutzdecken in Bereichen mit geringer Menschenansammlungen, wie z.B. Wohnungen, Hotel-, Büro-, Krankenräume und ähnlich genutzter Räume, einschließlich der Flure sowie Brandschutzdecke zwischen Räumen und/ oder Fluren.
Brandschutzdecken-Einbaubereich 2:
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Brandschutzdecken in Bereichen mit großer Menschenansammlungen, wie z.B. größere Versammlungsräume, Schulräume, Hörsäle, Ausstellungs- und Verkaufsräume und ähnlich genutzter Räume, sowie Brandschutzdecke zwischen Räumen und/oder Fluren.
Diese Brandschutzdecken sind in der DIN 4102 in Feuerwiderstandsklassen eingestuft.
Wir stehen Ihnen gerne als Facherrichter beratend zur Seite.
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Informationen
Im Brandfall bleiben nur 3 Minuten zu Flucht!
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
Wir sorgen dafür, dass der brandsichere und vorschriftsmäßige Zustand jederzeit zu gewährleisten ist, denn - Brandschutzprobleme dulden keinen Aufschub !

Rechtsgrund- lagen
Landesbauordnung (LBO)
Musterbauordnung (MBO)
§ 3 Allgemeine Anforderungen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.