Brandabschottungen

Die Funktion brandabschnittsbildender Wände und Decken muss bei Durchführung von Installationen durch Abschottungsmaßnahmen erhalten werden.
Abschottungen für Kabel und Leitungen:
Kabelabschottungen verhindern die Brandübertragung bei Durchführung von Kabeln und Leitungen durch Wände und Decken.
Kombischotts:
Kombischotts gestatten die gleichzeitige Durchführung von Kabeln und Leitungen sowie brennbaren und nichtbrennbaren Rohren durch die gleiche Bauteilöffnung.
Abschottungen für Rohrleitungen:
Brandschutzmanschetten verschließen im Brandfall entstehende Öffnungen bei brennbaren Rohrleitungen und bei Isolierungen von nichtbrennbaren Rohrleitungen.
Werden Maßnahmen durchgeführt sind die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR einzuhalten.
Wir stehen Ihnen gerne als Facherrichter beratend zur Seite.
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Informationen
Grundsätzlich sind folgende Punkte zu beachten:
- Leitungen der Bauteilöffnungen sind zu reinigen und zu entstauben
- Die Kabel dürfen nicht als Bündel dürch eine Öffnung geführt werden
- Die Kabel sind so anzuordnen, dass sie innerhalb des Wand- und Deckenquerschnittes mit Brandschutzmaterial umgeben werden können
- Der Duchmesser jedes einzelnen Kabels darf max. 20mm betragen
- Durführung von Kabelbündeln sind mit den allg. bauaufsichtlichen zulassungen (Kabelabschottungen) zu verschließen, gem. Amtlicher Nachweis

Rechtsgrund- lagen
Landesbauordnung (LBO)
Musterbauordnung (MBO)
Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
§ 3 Allgemeine Anforderungen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.