Gefahrenmeldetechnik
Fachgerechte Wartung und Instandhaltung
Die ordnungsgemäße Instandhaltung ist eine Grundvoraussetzung, um die Betriebsbereitschaft und -sicherheit von Gefahrenmeldeanlagen / Brandschutzanlagen zu erhalten.
Hierbei hängen Art und Umfang der nötigen Wartungsarbeiten und Prüfungen in hohem Umfang von Knowhow des Fachunternehmens und der Konzeption der Anlagentechnik ab.
Der Aufwand für die Instandhaltung ist wegen des höheren Grads an Komplexität und Flexibilität in der Regel höher als bei baulichen Maßnahmen, auch wenn regelmäßige Überprüfungen teilweise automatisiert ablaufen können.
Brandschutztechnische Anlagen erfordern im Vergleich zum baulichen Brandschutz besondere Aufmerksamkeit. Nutzungsänderungen müssen in beiden Fällen in das Brandschutzkonzept einfließen. In dem Anlagenverbund muss die Auswirkung von möglichen Fehlern auf alle Anlagenteile betrachtet werden. Zwar dürfen einzelne Fehler das Sicherheitsniveau lokal geringfügig absenken, sich aber keinesfalls negativ auf das Schutzziel im Gesamtkonzept auswirken.
Viel zu oft wird die Komplexibilität der Brandschutztechnischen Anlagen unterschätzt. Folge: Es treten unbemerkt Sicherheitslücken auf, die fatale Folgen mit sich ziehen können.
Wir stehen Ihnen gerne als sachkundiges Personal zur Seite.
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Informationen
Wartungsintervall:
- Brandmeldeanlage 1/4 jährlich
- Einbruchmeldeanlage 1/4 jährlich
- Zutrittskontollsysteme 1/2 jährlich
- Videotechnik 1/2 jährlich
- Funksysteme BMA/EMA 1/4 jährlich

Rechtsgrund- lagen
Prüfverordnung (PrüfVO)
Brandmeldeanlage:
DIN 14675 EN 54/ DIN VDE 0833-1
Art der Prüfung Wiederholungsprüfung
Einbruchmeldeanlage:
DIN EN 50131-1 / DIN VDE 0833-1
Art der Prüfung Wiederholungsprüfung
Zutrittskontrolle:
DIN EN 50131 Abschnitt 9 festgelegt
Art der Prüfung Wiederholungsprüfung
Videotechnik:
DIN EN 50132-1 /DIN VDE 0833 /800 DIN 33450
Art der Prüfung Wiederholungsprüfung
Funksysteme BMA/EMA:
DIN 14675 EN 54/ DIN VDE 0833-1
DIN EN 50131-1 / DIN VDE 0833-1
Art der Prüfung Wiederholungsprüfung
