Feuerlöschgeräte und -anlagen

Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle vorbereitenden Maßnahmen, die einen Brand verhüten, schnell bekämpfen und der Rettung von Personen dienen.
Neben dem baulichen Brandschutz (z. B. Brandverhalten von Baustoffen, Feuerwiderstand der Bauteile, Rettungswege) und dem organisatorischen Brandschutz (u. a. Brandsicherheitsschau, Brandschutzerziehung und -aufklärung) spielt der anlagentechnische Brandschutz eine große Rolle. Rauch- und Wärmeabzugs-, Lösch- und Brandmeldeanlagen sind hier beispielsweise angesprochen.
Auch nach dem Kauf und erfolgter Installation werden wir Ihren Ansprüchen gerecht.
Regelmäßige Wartung und Pflege der installierten Geräte und Anlagen sichern deren Betriebsbereitschaft. Nur so kann das hohe Maß an Sicherheit, das von Einrichtungen und Anlagen erwartet wird, dauerhaft gewährleistet werde.
Hier ist es unerlässlich, dass die Watungen von Sachkundigen Personal durchgeführt wird.
Wir stehen Ihnen gerne als sachkundiges Personal zur Seite.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Ortstermin!

Informationen
Wartungsintervall:
- Feuerlöscher 2 Jahre
- fahrbare Löschgeräte 2 Jahre
- bei Gefahrgutklasse 12 GGVS jährlich
- Kleinlöschanlgen jährlich
- formbeständige Schläuche jährlich
- C-Druckschläuche 5 Jahre
- Wand-, Über- und Unterflurhydrant jährlich
- Trockensteigleitung Naß/Trocken jährlich
- Druckerhöhungsanlage jährlich

Rechtsgrund- lagen
Feuerlöschgeräte
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Arbeitsstättenverordnung ASR 13/1,2
BGR 133
Kleinlöschanlage
BGR 133 und DIN 14497
Wandhydrant
nach DIN 14461 Teil 1-2 /DIN 14811/DIN 14818
Unterflurhydrant/Ünterflurhydrant
nach DIN 3221/3222
Steigleitung nass/trocken
nach DIN 14461 Teil 2
Druckerhöhungsanlage
VDI-Richtlinie 3810-2
DIN EN 671-3 u. DIN 14462