Feuerschutztüren und -tore

Feuerabschlüsse dienen zur Abschottung eines Brandes um eine Ausdehnung des Schadensfeuers zu verhindern. Es werden so u.a. Feuerschutztüren zwischen Fluren, Treppenräumen und in Brandwänden gefordert.

Sind Tür- und/oder Toröffnungen in Brandwänden oder feuerbeständigen Wänden vorhanden, müssen diese mit geeigneten Feuer- und oder Rauchschutzabschlüssen ausgerüstet sein.

Eine Feuerschutztür ist jedoch nicht immer zwangsläufig rauchdicht, die genauen Anforderungen an rauchdichte Türen sind in DIN 18095 geregelt. Eine Feuerschutztür mit Rauchschutzfunktion der Feuerwiderstandsklasse T30 ist u.a. T30 - RS.

Diese Feuerabschlüsse sind in der DIN 4102/5 in Feuerwiderstandsklassen eingestuft.

Feuerwiderstandklasse

Feuerwiderstandsdauer in Minuten

  • T 30? 30 - feuerhemmend
  • T 60? 60 - hochfeuerhemmend
  • T 90? 90 - feuerbeständig
  • T 120? 120 - feuerbeständig
  • T 180? 180 - feuerbeständig
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Informationen

Fur den Einbau in:

  • Leichtbauständerwende
  • Mauerwerkwand
  • Betonwand
  • Porenbeton Wand

lieferbar mit:

  • Eckzarge mit Dichtung
  • Gegenzarge
  • Umfassungszarge
  • Blockzarge
Rechtsgrund- lagen

Landesbauordnung (LBO)

Musterbauordnung (MBO)

 

  • Geprüft nach DIN 4102 Blatt-/Blechdicke
  • Geprüft als rauchdicht nach DIN 18095
  • Geprüft als Schalldämmend nach DIN 52210/EN 20140-717-1
  • Geprüft als einbruchhemmend nach DIN V ENV 1627 (DIN V18103)
  • Zulassungsverfahren entsprechend Zulassungs-Norm